Gravierender Mangel bei Übergabe nicht aufgefallen

  • Hallo,

    leider habe ich nach Übergabe der Wohnung gestern heute einen gravierenden Mangel feststellen können. In einem Durchgangszimmer lässt sich die Tür nur von der einen Seite öffnen, der Türgriff ist nur lose reingesteckt worden und die Tür um den Griff herum ist stark beschädigt. Scheinbar hat den Griff wohl jmd herausreissen wollen. Dieser Mangel ist in dem von mir unterschriebenen Ünergabeprotokoll nicht aufgeführt. Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich letzte Woche die Wohnung genau angeschaut habe und der Mangel da noch nicht existierte und die Belichtungsverhältnisse waren gestern (18.00) sehr schlecht. Der Raum war nicht beleuchtet, da die Vormieterin bereits alle Lampen demontiert hatte und um den Raum mit dem Licht aus dem Flur zu beleuchten stand die Tür offen. Der Mangel befand sich aus der Perspektive auf der Rückseite der Tür. Kann ich nun noch irgendetwas tun oder muss ich für den Schaden aufkommen? :mad:

    Viele Grüße!!!


  • leider habe ich nach Übergabe der Wohnung gestern heute einen gravierenden Mangel feststellen können.


    hast Du die Übergabe alleine mit der Vormieterin durchgeführt ohne Vermieter?

  • hast Du die Übergabe alleine mit der Vormieterin durchgeführt ohne Vermieter?

    Nein, leider waren Makler, Vormieterin und Hausverwaltung zugegen. Keiner hat sich die Tür angeschaut, wobei die Makler eigentlich recht gründlich vorgegangen sind.

  • dann ist es empfehlenswert, statt das Problem hier zu schildern, den Telefonhörer zu nehmen und versuchen, die Angelegenheit noch "hinzukriegen"...........oder es so lassen wie es ist und hoffen, dass es bei Ihrem Auszug wieder "nicht auffällt". Dazu kann ich aber zu wenig sagen, da ich das Ausmaß des "Schadens" nicht richtig beurteilen kann.

  • dann ist es empfehlenswert, statt das Problem hier zu schildern, den Telefonhörer zu nehmen und versuchen, die Angelegenheit noch "hinzukriegen"...........oder ...


    den Schaden per Einwurfeinschriben dem Vermieter (wohlgemerkt: Dein Vertragspartner ist der VM, nicht eine HV) schildern m.d.B., ihn zeitnah zu beheben um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. So würde ich es jedenfalss machen.

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