Hallo,
in welchem Falle hat ein Vermieter Erfolg mit einer Räumungsklage?
Macht sie für ihn Sinn/ Hat er damit Erfolg, wenn das Mietverhältnis noch besteht?
(Zusatzinfos, die hier ggf. zu beachten sind: 1. Mieter antwortete Vermieter, nachdem dieser um eine Wohnungsbesichtigung zur Überprüfung, ob Schäden drohten zu entstehen, gebeten hatte, dass dies derzeit nicht möglich sei. Vermieter forderte nochmals auf, Einlass in die Wohnung zu gewähren. 2. Mieter steht mit einer Monatsmiete in verzug. 3. Es erfolgte bisher keine weitere Information seitens des Vermieters an den Mieter bzgl. eines evtl. weiteren Vorgehens gegen diesen.)
Vielen Dank schon mal für eure helfenden Antworten! ![]()