Hallo ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem. Wir haben vor drei Monaten unsere Doppelhaushälfte gekündigt, wir wollten gerne schon zum 15.12. ausziehen doch die Hausverwaltung wies uns auf das BGB keine Ahnung hin und meinte es wäre erst möglich zum 31.12. zu kündigen. Nun ist es aber so das die Nachmieter gesagt bekamen, sie erhalten am 16.12. die Schlüssel zum Haus obwohl ich zu diesen Zeitpunkt noch keine neue Wohnung hatte, da ich ja davon ausging der Vertrag geht bis 31.12. und solange kann ich in dem Haus bleiben. Die Nachmieter zahlen ab dem 15.12. die Nebenkosten und ab dem 1.1. dann die volle Miete. Nun ist es so das wir aber die Miete bis zum 31.12. komplett zahlen sollen nur die Nebenkosten dann halt nicht. Ist das rechtens, ich meine wir können ja nicht mehr in das Haus und noch dazu war das so mit uns nicht abgesprochen, was wäre denn gewesen, wenn ich nicht zum 15.12. hätte ausziehen können?
Danke schon mal.
Liebe Grüße Lisa
Nachmieter dürfen vor Vertragsablauf in die Wohnung
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Krummelchen -
25. November 2013 um 22:34 -
Erledigt
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ich habe folgendes Problem. Wir haben vor drei Monaten unsere Doppelhaushälfte gekündigt, wir wollten gerne schon zum 15.12. ausziehen doch die Hausverwaltung wies uns auf das BGB keine Ahnung hin und meinte es wäre erst möglich zum 31.12. zu kündigen.Daraufhin haben Sie die Kündigung erneut ausgesprochen und zwar dann richtigerweise zum 31.12.
Damit haben Sie bis zu diesem Datum Wohnrecht und sind auch für alle Verpflichtungen verantwortlich.Zitat......, sie erhalten am 16.12. die Schlüssel zum Haus obwohl ich zu diesen Zeitpunkt noch keine neue Wohnung hatte, da ich ja davon ausging der Vertrag geht bis 31.12. und solange kann ich in dem Haus bleiben.
Das ist von Ihnen so in Ordnung. Sie behalten die Schlüssel bis zur Übergabe am 31.12.
ZitatIst das rechtens, ich meine wir können ja nicht mehr in das Haus und noch dazu war das so mit uns nicht abgesprochen, was wäre denn gewesen, wenn ich nicht zum 15.12. hätte ausziehen können?
Nun wieder sind Sie trotzdem am 15. ausgezogen und haben die Schlüssel übergeben.
Dabei hätten Sie einen Aufhebungsvertrag zum 15.12. abschließen müssen um aus allen Verpflichtungen rauszukommen. -
Hallo Krummelchen,
"die Hausverwaltung wies uns auf das BGB keine Ahnung hin und meinte es wäre erst möglich zum 31.12. zu kündigen."
- Zu welchem Datum hat die HV Euch die Kündigung schriftlich bestätigt?
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