Kosten für Abbau Duschabtrennung

  • Hallo zusammen,

    in meiner neu gemieteten Wohnung befindet sich an der Badwanne eine Duschabtennung, die nicht mehr ansprechend anzusehen ist. Nach Rücksprache mit der Vermieterin, überläßt sie es mir, ob ich die Abtrennunge behalten will oder etwas anderes abbringen möchte. Ich möchte mir einen einfachen Duschvorhang anbringen bzw. ist schon angebracht.

    Einen Tag nach Einzug kommt eine Sanitär- und Installationsfirma, die noch einige andere Dinge installiert, die auf meine Kosten gehen. Diese Firma ist auch bereit die Duschabtrennung abzubauen.

    Meine Frage: Wer muss für die Kosten des Abbau der Duschabtrennung aufkommen.

    Vielen Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von Klecksfisch (25. November 2013 um 13:56)

  • Nach Rücksprache mit der Vermieterin, überläßt sie es mir, ob ich die Abtrennunge behalten will oder etwas anderes abbringen möchte.
    Meine Frage: Wer muss für die Kosten des Abbau der Duschabtrennung aufkommen.


    Du, denn Du hast die Wohnung so gemietet, wie sie Dir übergeben wurde, und die VM hat den Abbau ja nicht beauftragt.
    Du soltest die DA jedoch aufbewahren und bei Mietende der VM wieder zur Vergnügung stellen.

  • Zitat

    Wer muss für die Kosten des Abbau der Duschabtrennung aufkommen.

    Der der sie nicht mehr haben möchte.

    Übrigens würde ich mir schriftlich geben lassen das die Abtrennung weg darf und auch das sie bei Auszug nicht wieder hin muß.

    Oder sie einlagern und bei Auszug wieder anbringen lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!