Nebenkostenabrechnung total überzogen

  • Hallo Leute,

    ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Ich bin am 01.05.2012 in die Wohnung eingezogen. Am 01.05.2013 sind wir wieder ausgezogen, da wir ein Kind bekommen haben und die Wohnung dafür zu klein war.
    Jetzt erhalte ich die Nebenkostenabrechnug vom Abrechnungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012. Da ich ja nicht das ganze Jahr dort gewohnt hab, wurden die NK Anteilig berechnet. Allerdings erst ab dem 1.6.2012 obwohl ich für den Monat Mai auch volle Nebenkosten bezahlt habe. Ich weiß, dass mir damals der Vermieter entgegengekommen ist und gesagt hat ich muss für den Mai nur zur hälfte Miete zahlen, da die Wohnung nicht gestrichen war und ich das dann machen sollte. Allerdings hieß es die Nebenkosten soll ich für den kompletten Monat zahlen, da es dann leichter ist mit der Endabrechnung. Dies habe ich auch so getan und dies wurde mir sowohl im Mietvertrag als auch bei der Übergabe schriftlich bestätigt.
    Soll ich der Abrechnung wiedersprechen und mir eine neue im zeitraum vom 01.05.2012-31.12.2012 erstellen lassen oder wie gehe ich hier vor?

    Auch habe ich ein Punkt auf der Abrechnung "Stammdatenänderungskosten". Diese wurde mir zu 50% Antelig berechnet i.H.v. 28,37€. Was sind diese Kosten und sind diese Umlagefähig? (Im Mietvertrag ist das nicht aufgelistet)

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße aus München
    Paul

  • Was erwarten Sie bei den nichtssagenden Infos für Antworten?

    Hallo,
    ich habe mich an dieses Forum gewendet, da ich mich nicht mit Abrechnungen auskenne. Auch habe ich selten Fragen in ein Forum erstellt.
    Zu Ihrer Frage, ich dachte diese Informationen sind ausreichend. Wenn nicht, bin ich natürlich bereit noch mehr Infos zu geben allerdings weiß ich nicht welche ? Deswegen bin ich auf Sie angewiesen.

    Beste Grüße
    Paul

  • Zitat

    allerdings weiß ich nicht welche ?

    Wohnungsgröße?

    Höhe der Monatlichen Vorauszahlungen?

    Was heißt total überzogen?

    Heizkosten und Warmwasseraufbereitung in den NK enthalten?

    Am besten wäre es wenn Sie die Abrechnung einscannen könnten. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.

  • Hallo,

    vielen dank für die Infos. Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnung und ein Ausschnitt von meinem Mietvertrag eingescannt. Diese sind unter folgenden Links zu erreichen:
    https://www.dropbox.com/s/1xn4h3adh6xhdyt/Mietvertrag.pdf
    https://www.dropbox.com/s/krdfimpi0zwc…nabrechnung.pdf

    Wie bereits erwähnt, sollte meiner Meinung nach die Abrechnung ab dem 02.05.2012 starten und nicht ab dem 01.06.2012. Hierfür ist auch folgende Klausel im Mietvertrag enthalten:
    "Die Wohnung wurde am 2.5.2012 Übergeben, die Nebenkosten werden ab 2.5.2012 berechnet. Kaltmiete wird für den Monat Mai 2012 nur zur Hälfte berechnet."

    Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €.

    Ich hoffe Sie können mit meinen Angaben etwas anfangen, ansonsten einfach bescheid geben.

    Beste Grüße
    Paul

  • Das Gravierendste was mir sofort ins Auge gestochen ist, sind die läppischen 130 € inkl. Heizkosten + WW-Aufbereitung, und dann noch Fernwärme, für 92 m².

    Das sind/waren mindestens 50 € monatlich zu wenig.

    Zitat

    Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €.

    Dann sollten Sie der Abrechnung widersprechen und ein Korrektur hinsichtlich der Vorauszahlungen fordern. Am besten gleich Kopien der Zahlungsbelege beifügen.

    Die Änderung der Stammdaten (vermutlich Nutzerwechselgebühr) ist nicht umlegbar.

    Bei den tatsächlichen Vorauszahlungen und abzüglich der genannten Gebühr ergibt sich ja ein Guthaben.

    Verwunderlich bei den geringen Vorauszahlungen, ist aber so.

  • Vielen vielen Dank! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Macht es hier sinn, mir die Rechnungen auf basis derer die Betriebskosten entstanden sind, von dem Vermieter zu verlangen ?

    Ansonsten würde ich mich jetzt hisetzen und einen Wiederspruch verfassen.

    Danke noch mal für alles!

    Einmal editiert, zuletzt von Jive85 (23. November 2013 um 12:34)

  • Zitat

    Macht es hier sinn, mir die Rechnungen auf basis derer die Betriebskosten entstanden sind, von dem Vermieter zu verlangen ?

    Unsinn macht es jedenfalls nicht.:cool:

    Einsicht in die Originalbelege muß der Vermieter in seinen Räumlichkeiten gewähren. Zuschicken von Kopien nur im Ausnahmefall und gegen Kostenerstattung.

    Allerdings könnten dabei schlafende Hunde wach werden. Sprich evtl. raus kommen das die Abrechnung noch andere Fehler aufweist, man das ganze noch mal überrechnet und dann kommt tatsächlich eine Nachzahlung heraus.

    Ich hab dabei immer noch die ziemlich niedrigen Vorauszahlungen im Hinterkopf.

    Der Punkt Heizkosten erscheint mir sehr eigenartig. Nur ca. 400 € für 8 Monate und das auch noch inkl. Warmwasseraufbereitung?

    Das ist, wenn es denn stimmen sollte, mehr als ein Schnäppchen.

  • Hallo Paul,

    ich werde nichts mir Unbekanntes herunterladen.

    "Wie bereits erwähnt, sollte meiner Meinung nach die Abrechnung ab dem 02.05.2012 starten und nicht ab dem 01.06.2012. Hierfür ist auch folgende Klausel im Mietvertrag enthalten: "Die Wohnung wurde am 2.5.2012 Übergeben, die Nebenkosten werden ab 2.5.2012 berechnet. Kaltmiete wird für den Monat Mai 2012 nur zur Hälfte berechnet.""
    - Dürfte ja wohl eindeutig sein.

    "Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag *) habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €."
    - Niemand kann das besser beweisen als ..... Du.
    *) Auch lt. vorhandenen Zahlungsbelegen?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. November 2013 um 14:43)

  • Eine neue Betriebskostenabrechnung könnte man aber selbst für den Abrechnungszeitraum ab Mai errechnen einschließlich der korrekten Vorauszahlungen. Die Gesamtwerte sind ja vorhanden und erst dann läßt sich die entsprechende Bilanz (positiv oder negtaiv) ziehen.

  • Hallo Leute,

    ich habe am 23.11.2013 ein Wiederspruch für die Betriebskostenabrechnung siehe oben, eingelegt. Bis heute habe ich noch keinerlei Reaktion seitens des Vermieters erhalten. Wie soll ich weiter vorgehen ? Wie sehen hier die Fristen aus ?
    Ich habe gelesen, dass ich innerhalb von 4 Wochen den Betrag bezahlen muss egal ob die Betriebskostenabrechnung richtig oder falsch ist und ich dann ein Jahr habe diese Abrechnung anzufechten.

    Bitte um Hilfe.

    Beste Grüße
    Paul


  • "Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag *) habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €."
    - Niemand kann das besser beweisen als ..... Du.
    *) Auch lt. vorhandenen Zahlungsbelegen?

    Hallo Berny,

    die Überweisungsbelege die ich in diesem Zeitraum für die Miete bezahlt habe sind alle vorhanden. Das müsste doch ausreichen, oder ?

  • die Überweisungsbelege die ich in diesem Zeitraum für die Miete bezahlt habe sind alle vorhanden. Das müsste doch ausreichen, oder ?


    Um Deine Zahlungen zu beweisen, ja.
    Ich würde bei einer unklaren BK-Abr. nur die korrekt be- und errechneten Posten bezahlen. Den unklaren Posten widersprechen und ggf. die unstreitige Betragshöhe überweisen und Restzahlung erst nach Klärung ankündigen.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank! Nach meinen Berechnungen muss ich nichts zurückzahlen, ganz im Gegenteil ich würde etwas zurück bekommen. Soll ich jetzt einfach abwarten bis was kommt ??

  • vielen Dank! Nach meinen Berechnungen muss ich nichts zurückzahlen, ganz im Gegenteil ich würde etwas zurück bekommen. Soll ich jetzt einfach abwarten bis was kommt ??


    Ich darf Dich nicht rechtsberaten...

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