Hallo Berny,
vielen Dank! Nach meinen Berechnungen muss ich nichts zurückzahlen, ganz im Gegenteil ich würde etwas zurück bekommen. Soll ich jetzt einfach abwarten bis was kommt ??
Hallo Berny,
vielen Dank! Nach meinen Berechnungen muss ich nichts zurückzahlen, ganz im Gegenteil ich würde etwas zurück bekommen. Soll ich jetzt einfach abwarten bis was kommt ??
"Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag *) habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €."
- Niemand kann das besser beweisen als ..... Du.
*) Auch lt. vorhandenen Zahlungsbelegen?
Hallo Berny,
die Überweisungsbelege die ich in diesem Zeitraum für die Miete bezahlt habe sind alle vorhanden. Das müsste doch ausreichen, oder ?
Hallo Leute,
ich habe am 23.11.2013 ein Wiederspruch für die Betriebskostenabrechnung siehe oben, eingelegt. Bis heute habe ich noch keinerlei Reaktion seitens des Vermieters erhalten. Wie soll ich weiter vorgehen ? Wie sehen hier die Fristen aus ?
Ich habe gelesen, dass ich innerhalb von 4 Wochen den Betrag bezahlen muss egal ob die Betriebskostenabrechnung richtig oder falsch ist und ich dann ein Jahr habe diese Abrechnung anzufechten.
Bitte um Hilfe.
Beste Grüße
Paul
Vielen vielen Dank! Sie haben mir sehr weitergeholfen. Macht es hier sinn, mir die Rechnungen auf basis derer die Betriebskosten entstanden sind, von dem Vermieter zu verlangen ?
Ansonsten würde ich mich jetzt hisetzen und einen Wiederspruch verfassen.
Danke noch mal für alles!
Hallo,
vielen dank für die Infos. Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnung und ein Ausschnitt von meinem Mietvertrag eingescannt. Diese sind unter folgenden Links zu erreichen:
https://www.dropbox.com/s/1xn4h3adh6xhdyt/Mietvertrag.pdf
https://www.dropbox.com/s/krdfimpi0zwc…nabrechnung.pdf
Wie bereits erwähnt, sollte meiner Meinung nach die Abrechnung ab dem 02.05.2012 starten und nicht ab dem 01.06.2012. Hierfür ist auch folgende Klausel im Mietvertrag enthalten:
"Die Wohnung wurde am 2.5.2012 Übergeben, die Nebenkosten werden ab 2.5.2012 berechnet. Kaltmiete wird für den Monat Mai 2012 nur zur Hälfte berechnet."
Auch verstehe ich nicht, die Höhe der Anrechenbaren Zahlungen insgesamt in der Abrechnung in Höhe von 700€. Laut Mietvertrag habe ich 130€ Nebenkosten vorausgezahlt. Im Zeitraum vom 02.05.2012-31.12.2012 wären es somit 8 * 130 € = 1040 €.
Ich hoffe Sie können mit meinen Angaben etwas anfangen, ansonsten einfach bescheid geben.
Beste Grüße
Paul
Was erwarten Sie bei den nichtssagenden Infos für Antworten?
Hallo,
ich habe mich an dieses Forum gewendet, da ich mich nicht mit Abrechnungen auskenne. Auch habe ich selten Fragen in ein Forum erstellt.
Zu Ihrer Frage, ich dachte diese Informationen sind ausreichend. Wenn nicht, bin ich natürlich bereit noch mehr Infos zu geben allerdings weiß ich nicht welche ? Deswegen bin ich auf Sie angewiesen.
Beste Grüße
Paul
Hallo Leute,
ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Ich bin am 01.05.2012 in die Wohnung eingezogen. Am 01.05.2013 sind wir wieder ausgezogen, da wir ein Kind bekommen haben und die Wohnung dafür zu klein war.
Jetzt erhalte ich die Nebenkostenabrechnug vom Abrechnungszeitraum 01.01.2012 - 31.12.2012. Da ich ja nicht das ganze Jahr dort gewohnt hab, wurden die NK Anteilig berechnet. Allerdings erst ab dem 1.6.2012 obwohl ich für den Monat Mai auch volle Nebenkosten bezahlt habe. Ich weiß, dass mir damals der Vermieter entgegengekommen ist und gesagt hat ich muss für den Mai nur zur hälfte Miete zahlen, da die Wohnung nicht gestrichen war und ich das dann machen sollte. Allerdings hieß es die Nebenkosten soll ich für den kompletten Monat zahlen, da es dann leichter ist mit der Endabrechnung. Dies habe ich auch so getan und dies wurde mir sowohl im Mietvertrag als auch bei der Übergabe schriftlich bestätigt.
Soll ich der Abrechnung wiedersprechen und mir eine neue im zeitraum vom 01.05.2012-31.12.2012 erstellen lassen oder wie gehe ich hier vor?
Auch habe ich ein Punkt auf der Abrechnung "Stammdatenänderungskosten". Diese wurde mir zu 50% Antelig berechnet i.H.v. 28,37€. Was sind diese Kosten und sind diese Umlagefähig? (Im Mietvertrag ist das nicht aufgelistet)
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße aus München
Paul
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