festgelegte Nebenkosten rückwirkend geändert ?!

  • Guten Abend,
    folgender Fall:
    Haus wurde gemietet für 1000 € Kaltmiete plus 100 € Nebenkosten.(Beispielzahlen)
    Heiz-,Wasser-, und Stromabrechnung werden selbst abgerechnet durch lokalen Anbieter.
    Sprich, die im Vertrag gemeinten Nebenkosten beinhalten nur Schornsteinfeger, Grundsteuer Gebäudeversicherung.
    Nun wurde ein Schreiben(vom Anwalt) an den Mieter verschickt, indem darauf Aufmerksam gemacht wird, dass die Vermieterin rückwirkend die im Vertrag angegebenen Nebenkosten erhöht und somit eine Nebenkostennachzahlung anfällt. Außerdem wird die Miete erhöht. Grund dafür wäre u.a. das die Familie bei Einzug aus 3 Personen bestand und zu heutigem Zeitpunkt um ein Familienmitglied gewachsen ist. Falls man die Nebenkostennachzahlung nicht begleicht wird es dazu kommen ,dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt wird.

    Die Vermieterin möchte jetzt nochmal ein persönliches Gespräch führen.

    Frage: Kann man das so einfach machen?
    Falls ja, wofür hat man einen Mietvertrag?

    Da der Termin mit der Vermieterin wohl bald ansteht, wären schnelle hilfreiche Antworten fantastisch!

    Danke:confused::confused::confused:

  • Nebenkostenpauschale oder Nebenkostenvorauszahlung mit jährlicher Abrechnung?
    Wenn Pauschale, dann kann diese nur für die Zukunft erhöht werden (Vermieter muss aber belegen, dass Kosten gestiegen sind)
    Wenn Vorauszahlung, dann wäre eigentlich üblich, bis zur Abrechnung zu warten und dann anzupassen.
    Kündigung ist nicht so einfach möglich, nur wenn man einen höheren Rückstand hat BGB § 543.

    Mieterhöhung muss den Grundsätzen von BGB § 558 genügen (wenn es sich nicht um eine Modernisierungserhöhung handelt, die auch belegt werden muss). Die Vergrößerung der Familie ist kein genügender Grund.

  • Hallo Fine,
    der RA "MUSS" ja quasi das schreiben, was der Mandant wünscht...

    "die im Vertrag gemeinten Nebenkosten beinhalten nur Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäudeversicherung."
    - OK soweit.

    "Nun wurde ein Schreiben(vom Anwalt) an den Mieter verschickt, indem darauf Aufmerksam gemacht wird, dass die Vermieterin rückwirkend die im Vertrag angegebenen Nebenkosten erhöht."
    - Die kann die VM garnicht erhöhen, bestenfalls wegen gestiegender NK die monatlichen ZUKÜNFTGEN Vorauszahlungen gem § 560 (4) BGB.

    "somit eine Nebenkostennachzahlung anfällt."
    - Lachhaft.

    "Außerdem wird die Miete erhöht. Grund dafür wäre u.a. das die Familie bei Einzug aus 3 Personen bestand und zu heutigem Zeitpunkt um ein Familienmitglied gewachsen ist."
    - Ist m,E, kein Grund. Rückfrage nach einer Rechtsgrundlage für dieses Wunschdenken wäre angebracht.

    "Falls man die Nebenkostennachzahlung nicht begleicht wird es dazu kommen ,dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt wird."
    - Lachhaft. Eigentlich sollte sich ein Anwalt der Rechte nicht dazu hinreissen lassen, solch einen Stuss zu schreiben.

    "Die Vermieterin möchte jetzt nochmal ein persönliches Gespräch führen."
    - Würde ich ablehnen, sie solle sich weiterhin vertrauensvoll an seinen Anwalt wenden.

    "Kann man das so einfach machen?"
    - "Machen" kann man viel...:rolleyes: Jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf, der auf sowas 'reinfällt.

    "Falls ja, wofür hat man einen Mietvertrag?"
    - Das frage ich mich hier auch, und ergänzend: Wofür es denn wohl Gesetze gibt..

  • Das Schreiben würde ich gerne mal sehen. Kannst du das evtl. einscannen. Ich wäre überrascht, wenn das von einem echten Anwalt kommt (und nicht nur von den Vermietern so zusammengebastelt)

  • Was genau/wörtlich ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart und was genau/wörtlich in dem Schreiben des Anwalts?


    Zitat

    Falls man die Nebenkostennachzahlung nicht begleicht wird es dazu kommen ,dass das Mietverhältnis seitens des Vermieters gekündigt wird.

    Das ist natürlich kein Grund den Mietvertrag zu kündigen.

  • Ich wäre überrascht, wenn das von einem echten Anwalt kommt (und nicht nur von den Vermietern so zusammengebastelt)

    Jepp. Irgendwie kommt mir die Frage auch bekannt vor.

  • Die Nebenkosten wie Gas,Wasser,Strom, Abwasser werden direkt mit dem Anbieter abgerechnet, also hat die Vermieterin damit nichts zu tun. Die Betriebskosten wurden auf eine Pauschale von 35,-€ festgelegt(Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, wobei wir diese selbst durchführen).

  • Die Nebenkosten wie Gas,Wasser,Strom, Abwasser werden direkt mit dem Anbieter abgerechnet, also hat die Vermieterin damit nichts zu tun. Die Betriebskosten wurden auf eine Pauschale von 35,-€ festgelegt(Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung, wobei wir diese selbst durchführen).


    Steht wirklich Pauschale im Vertrag?

    Wenn ja gibt es keine Abrechnung, folglich auch keine Nachzahlung oder Gutschrift.

    Allerdings kann die Pauschale, wenn vertraglich vereinbart, auch geändert werden.

    Wie kann man eine Heizungswartung selbst durchführen?

    Ausgenommen man ist von Fach.

    Aber wie der-Mieter schon schreibt, dieses Anwaltsschreiben wäre interessant.

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten !
    Ich werde das Schreiben im Laufe des Tages hochladen ....

    Im Vertrag wurde einen Nebenkostenpauschale vereinbart, es kommt also keine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter!
    Die Personenzahl wurde auch nicht im Vertrag festgehalten.
    :rolleyes:

  • Und warum stellt er dem Vermieter keine Rechnung darüber?


    ... welche der VM wiederum dem M in Rechnung stellt...
    ... und das FinA wäre dann auch daran beteiligt.

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