Na, aber sicher. Sie sind doch in das Mietobjekt wieder eingezogen und haben weitere Jahre darin gewohnt.
Etwas ungewöhnlich die Frage.
Wenn nach der Sanierung neue Fußböden eingebaut wurden, müssen Sie für die Beschädigungen danach aufkommen.
Ebenso wie für alle anderen Gegenstände, welche nach der Sanierung erneuert wurden.
Auch nach einer Modernisierung müssen Sie für neue Schäden, welche Sie angerichtet haben, gerade stehen; nun denken Sie mal logisch.
Anzusetzen ist der Zeitwert, würde bedeuten, das Sie nur einen verminderten Neuwert ersetzen müssen.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt..
Also alter Mitvertrag hat bestand, das ist mir jetzt auch klar... dachte halt nur weil wir ausgezogen sind und nach 6 Monaten wieder eingezogen ...
Er hat die Teppichböden verlegt nach dem Brand !!! Mietvertrag besagt keine drinn also nach dem auszug auch keine mehr drinn sprich kein Ersatz !!! Richtig ?
alles andere ist klar...
danke