Kaution - Da die Forderung noch nicht verjährt ist kann er sie noch fordern.
Er kann Ihnen aber auch, falls mindestens 2 KM vereinbart sind, fristlos kündigen.
Ja aber wenn Der Vermieter keinen Übergabeprotokoll macht wenn wir in die Wohnung einziehen und wir den schlüssel von Vormieter bekommen und jede Menge Schäden vorhanden sind in der Wohnung und wenn wir ausziehen kann er doch behaupten ja das war nicht so das wart ihr und behält einfach Kaution zumal wir ja schon Probleme mit dem haben wegen schimmel in der Wohnung Hätte meine Vermieter sich Korrekt verhalten und alles so gemacht wie es sein soll hätte ich ihm auch seine Kaution gezahlt ist ja nicht in meinem Interesse gleich von anfangan mit dem neuen Vermieter Stress zu haben Wegen Kaution........
Ps: Schließlich Gehört ja Kaution zum mit Vertrag dazu ...