Ich habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten. Kann ich diese noch anfordern, da ich denke, dass ich ein Guthaben haben werde? Liege ich richtig, dass die Verjährungsfrist dafür 3 Jahre beträgt?
Keine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten
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Winstonia -
19. November 2013 um 16:03 -
Erledigt
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Zitat
Liege ich richtig, dass die Verjährungsfrist dafür 3 Jahre beträgt?
Da liegst du richtig. -
Kann ich diese noch anfordern, da ich denke, dass ich ein Guthaben haben werde?
warum nimmst du nicht einfach Kontakt mit dem Vermieter auf, dann kannst Du dir sicher sein, ob Guthaben/Fehlbetrag und brauchst Dir keine Gedanken mehr machen.:) -
Wenn vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, kannst Du die Abrechnung fordern.
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Danke, das freut mich
Warum nehme ich keinen Kontakt auf? Weil er auf keinen einzigen Brief reagiert und somit nur der Besuch beim Anwalt bleibt, den ich nun endlich gehen werde. -
und somit nur der Besuch beim Anwalt bleibt, den ich nun endlich gehen werde.
Aber vorher in den Mietvertrag schauen ob überhaupt ein Anspruch auf Abrechnung besteht.
Und wenn ist nicht gleich ein Anwalt nötig.
Abrechnung + Fristsetzung fordern und, falls keine Abrechnung erfolgt, NK-Vorauszahlungen einstellen.
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Danke Euch. Ja, im Mietvertrag steht klipp und klar auch der Abrechnungszeitraum drin.
Die Frist ist bereits verstrichen und die Vorauszahlungen kann ich leider nicht mehr einstellen, da ich schon Anfang 2012 ausgezogen bin (für 2012 habe ich allerdings eine Abrechnung bekommen).
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Winstonia:
"Ja, im Mietvertrag steht klipp und klar auch der Abrechnungszeitraum drin."
- und der entsprach dem Kalenderjahr?"Die Frist ist bereits verstrichen und die Vorauszahlungen kann ich leider nicht mehr einstellen, da ich schon Anfang 2012 ausgezogen bin"
- Also folgste bitte Anita's Rat. (Die Mentalität bzw. Taktik, Forderungen "auszusitzen", ist garnichts Neues.) -
Zitat
Ja, im Mietvertrag steht klipp und klar auch der Abrechnungszeitraum drin.
Und das ist welcher? Bei Kalenderjahr wäre die Abrechnung für 2011 spätestens am 31.12.2012 fällig gewesen.
ZitatDie Frist ist bereits verstrichen und die Vorauszahlungen kann ich leider nicht mehr einstellen, da ich schon Anfang 2012 ausgezogen bin
Aber die Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum zurückfordern, da keine Abrechnung erfolgte.
Nach Ende des Mietverhältnisses ist das möglich wenn der VM seiner Pflicht zur Abrechnung trotz Aufforderung + Fristsetzung nicht nachkommt.
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