Abwehr der fristlosen und hilfsweise fristgerechten Kündigung

  • Hallo, ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.

    Wir (4-köpfige Familie) bewohnen seit 4 Jahren eine relativ teure Mietwohnung.

    Ich bin als Alleinverdiener selbständig, und deshalb gab es immer wieder mal kleine Verzögerungen bei der Mietzahlung. Diese wurden vom Vermieter stets verständnisvoll hingenommen.

    Durch den Verlust meines Hauptauftraggebers vor 6 Monaten fiel jedoch das Einkommen weg und wir sind Stand heute mit ca 4 Mieten im Rückstand.

    Daher hat der Vermieter berechtigterweise die fristlose Kündigung wegen Verzug und hilfsweise auch noch die reguläre Kündigung ausgesprochen.

    Ich suche mit Hochdruck einen neuen Job, und gleichzeitig auch nach einer anderen (günstigeren) Wohnung, was allerdings mit 2 Hunden und 2 Katzen nicht grade einfach ist :(

    Der reguläre Kündigungstermin 31.01.2014 rückt näher und wir fragen uns, was wir tun sollen, wenn wir bis dahin keine Wohnung finden.

    Zwar glaube ich nicht, dass es unser Vermieter auf eine Räumung ankommen lassen würde, dennoch würden wir natürlich gerne den zusätzlichen Zeitdruck vermeiden und eine Wohnung suchen, die regional und finanziell auch wirklich passt - und nicht "irgendeine", nur damit wir ausziehen können.

    Daher nun die Frage, ob wirklich alles, was nach dem 31.01. geschieht, vom guten Willen des Vermieters abhängig ist, oder ob wir auch rechtlich eine Handhabe haben, den Temin ggf noch aufzuschieben.

    Was den Rückstand angeht, so gibt es (wenn alles gut läuft) evtl die Möglichkeit, diesen mit einem Privatdarlehen auszugleichen. Die laufende Miete könnte ich ab Januar aufgrund einer guten Jobaussicht wieder leisten. Ich befürchte aber dass das Vertrauen des Vermieters insoweit gestört ist, dass er uns trotzdem raushaben will, selbst wenn die aktuelle Situation geklärt und die laufende Miete künftig regelmäßig bezahlt würde. Oder gibt es auch hier eine rechtliche Möglichkeit, bis auf weiteres auf Fortführung des gekündigten Vertrages zu bestehen?

    Im eigenen Interesse werden wir gerne umziehen, sobald wir ein passendes Objekt gefunden haben. Aber die Zeit läuft uns grad etwas davon...

    Danke für eure Tips!

  • Es hängt allein vom Wohlwollen des Vermieters ab oder Sie zahlen in einem Ruck alle Mietrückstände komplett auf einmal.
    Wie Sie zukünftig Ihre Ansprüche an das Leben mit wenig oder ohne Geld anpassen liegt allein bei Ihnen.

  • Zitat

    Ich befürchte aber dass das Vertrauen des Vermieters insoweit gestört ist, dass er uns trotzdem raushaben will

    ,
    wenn du mit ihm sprichst, wirst du sehen ob deine Vermutung stimmt oder nicht. Versuchs einfach mal, bevor du den rechtlichen Weg wählst..


    Zitat

    selbst wenn die aktuelle Situation geklärt und die laufende Miete künftig regelmäßig bezahlt würde.


    wenn du mit ihm gesprochen hast, weißt du ob du dir sicher sein kannst. Also probiers. Worte wirken Wunder

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