Schönheitsreparaturen nach Renovierung durch den Vermieter

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir müssen wegen eines Todesfalles eine 3-Zimmer Wohnung (ca. 75 m²) auflösen. Die Wohnung wurde zum 31.01.14 bereits gekündigt. Mit dem Vermieter haben wir mündlich vereinbart, dass wir die Räumlichkeiten bis zum Ende des Monats November freimachen und den Schlüssel übergeben.

    Der Vermieter unterbreitete uns durch seinen Handwerker einen Kostenvoranschlag von EUR 6.200,00 für die Malerarbeiten (unvorhergesehene Arbeiten noch nicht berücksichtigt). Laut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden.

    Jetzt haben wir ein Gegenangebot von EUR 1.300,00 und die Tapeten bereits selbst entfernt. Die Wohnung wollen wir durch unseren Handwerker malen lassen.

    Der Vermieter will jetzt aber vor dem Tätigwerden unseres Malers das Bad komplett neu machen, d.h.
    Badewanne wird ersetzt, neu fliesen usw. In der ganzen Wohnung soll eine Zentralheizung installiert werden. Desweiteren soll der Elektriker noch einige Änderungen (u.a. im Bad) vornehmen. In der Küche sollen andere Fliesen angebracht werden.
    Böden sollen neu gemacht werden.

    Kann der Vermieter das von uns verlangen? Müssen wir tatsächlich warten, bis der Vermieter die Wohnung renoviert hat? Ist die Klausel mit den Schönheitreparaturen daduch nicht unwirksam geworden?

    Gruß Markus

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!