Hallo Mainschwimmer,
aus Deiner Aussage, dass „Du keine Rechtsberatung erteilen darfst“ entnehme ich, dass Du doch der Fachmann bist. Und nein, ich bin kein Ignorant und die Nase ist noch an ihrem Platz ;-))
Jetzt versuche ich (Laie) nochmal den Sachverhalt klar und logisch darzulegen:
Wir haben eine Mietwohnung aufgrund eines Sterbefalles der Mieterin an den Mieter zurückzugeben.
Gekündigt ist die Wohnung bereits zum 31.01.2014 (gesetzliche Frist eingehalten).
Als Schönheitreparaturenklausel steht der weiter oben erwähnte Wortlaut geschrieben. Nachdem hier ein „weicher“ Fristenplan zugrundegelegt ist, handelt es sich wohl um eine gültige Klausel. Das würde sich auch mit der Aussage der Mietervereinigung decken.
Im Anhang des Mietvertrages steht der noch folgende Wortlaut:
Beim Auszug werden die Räume in weitervermietbarem Zustand zurückgegeben wie folgt
a) Decken und Wände weiß streichen – eventuelle Tapeten entfernen
b) Fenster und Türen streichen (Fenster sind neu aus Kunststoff)
c) Lackierarbeiten im Bad, etc.
d) Ölofen reingigen (sind keine mehr drin)
e) Gasgeräte reinigen und überprüfen lassen (entfällt, da VW Zentralheizung einbauen will)
f) Sonstige Reparaturen
Über sämtliche Arbeiten sind Handwerkerechnungen …usw, usw……………
Die Wohnung wurde von der Mieterin vor 30 Jahren bezogen und ist somit schon renovierungsbedürftig.
Wir möchten die Wohnung am 30.11.2013 dem VM übergeben. Das war mit ihm unter Zeugen auch so besprochen. Nachdem wir aber jetzt aus Kostengründen selber renovieren wollen (Tapeten sind schon ab), hat der VM logistische Probleme. D.h. wir können ja nicht streichen, bevor die Wohnung saniert ist (neues Bad, Elektriker, neue Fußböden, Küche fliesen). Das würde ja alles keinen Sinn machen.
Jetzt sollen wir mit unserem Part warten, bis die Wohnung saniert ist. Und das kann ja dauern.
Nun meine eigentliche Frage: Kann der VM uns so lange hinhalten (so eine Sanierung kann und wird ja Wochen dauern)? Oder sind die ganzen Klauseln im Mietvertrag damit hinfällig?