Schönheitsreparaturen nach Renovierung durch den Vermieter

  • Ich glaube ich habe hier das falsche Unterforum erwischt, sorry. Kann der Admin das löschen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir müssen wegen eines Todesfalles eine 3-Zimmer Wohnung (ca. 75 m²) auflösen. Die Wohnung wurde zum 31.01.14 bereits gekündigt. Mit dem Vermieter haben wir mündlich vereinbart, dass wir die Räumlichkeiten bis zum Ende des Monats November freimachen und den Schlüssel übergeben.

    Der Vermieter unterbreitete uns durch seinen Handwerker einen Kostenvoranschlag von EUR 6.200,00 für die Malerarbeiten (unvorhergesehene Arbeiten noch nicht berücksichtigt). Laut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden.

    Jetzt haben wir ein Gegenangebot von EUR 1.300,00 und die Tapeten bereits selbst entfernt. Die Wohnung wollen wir durch unseren Handwerker malen lassen.

    Der Vermieter will jetzt aber vor dem Tätigwerden unseres Malers das Bad komplett neu machen, d.h.
    Badewanne wird ersetzt, neu fliesen usw. In der ganzen Wohnung soll eine Zentralheizung installiert werden. Desweiteren soll der Elektriker noch einige Änderungen (u.a. im Bad) vornehmen. In der Küche sollen andere Fliesen angebracht werden.
    Böden sollen neu gemacht werden.

    Kann der Vermieter das von uns verlangen? Müssen wir tatsächlich warten, bis der Vermieter die Wohnung renoviert hat? Ist die Klausel mit den Schönheitreparaturen dadurch nicht unwirksam geworden?

    Gruß Markus

    3 Mal editiert, zuletzt von LR-110 (18. November 2013 um 07:39)

  • Zitat

    Laut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden.

    Ist unwirksam.

    Mit den Sanierungs-/Modernisierungsarbeiten kann der Vermieter gerne nach Mietende beginnen oder er entläßt Euch vorzeitig aus dem Vertrag.

  • Hallo antari,

    wir wollen nicht bis Ende Januar warten. Wir wollen die Sache zum Ende 11/13 hinter uns bringen. Wir wohnen 200 Km weit weg. Wollen aber auch keinen Stress. Möchten aber ungern den Wucherkostenvoranschlag bezahlen.

    Wir würden dem Vermieter die Kaution (ca. 800 - 1000 EUR)lassen und den Betrag unseres Malerangebotes (EUR 1300) noch geben. Das wäre fair, oder?

    Gruß Markus

  • Ich hab doch geschrieben das die Klausel unwirksam ist. Sprich Ihr müßt überhaupt nicht renovieren.

    Und wenn der VM jetzt umfangreiche Arbeiten vornehmen will, soll er Euch jetzt aus dem Vertrag entlassen. Ansonsten gibt es die Schlüssel erst am 31.1.14.

    Zitat

    Wir würden dem Vermieter die Kaution (ca. 800 - 1000 EUR)lassen und den Betrag unseres Malerangebotes (EUR 1300) noch geben. Das wäre fair, oder?

    Ihr wollt tatsächlich über 2000 € für etwas bezahlen wozu Ihr nicht verpflichtet seid?

  • Hallo antari,

    wir wollen nicht bis zum Mietende 01/2014 warten. Wir sind 200 Kilometer weit entfernt und schon 6mal hingefahren. Wir wollen das bis zum Ende des Monats hinter uns bringen. Die Mieten für 12/13 und 01/14 sind schon bezahlt (der VM hat dafür Möbel übernommen).

    Wo steht, dass wir überhaupt nicht renovieren müssen? Das wäre ja super.

  • Zitat

    Wo steht, dass wir überhaupt nicht renovieren müssen? Das wäre ja super.


    Z.B. ist das hier nachzulesen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen

    Des weiteren wegen der Entfernung der Tapeten hier: Urteile > Tapetenklausel, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de

    Aber ganz ehrlich, wenn mir ein Vermieter mit solchen Forderungen käme, wäre ich am nächsten Tag bei einem Anwalt. Auch jemand, der im Mietrecht nicht bewandert ist, müsste doch erkennen, dass ein Vermieter seine Renovierungen nicht auf (Miet)kosten der verstorbenen Mieter machen kann.

  • Zitat

    Die Mieten für 12/13 und 01/14 sind schon bezahlt (der VM hat dafür Möbel übernommen).

    Muß man das verstehen?

    Ihr zahlt die Mieten + Nebenkosten (?) weit im Voraus, schenkt dem Vermieter die Möbel, überlaßt den Vermieter vorzeitig die Wohnung und wollt noch Geld bezahlen für eine Renovierung zu der Ihr gar nicht verpflichtet seid?:confused:

  • Nein, die Mieten für 12/13 und 01/14 sind mit zwei Möbelstücken, welche der VM übernommen hat, verrechnet worden. Wir haben nicht extra noch bezahlt. Das wir die Sache bis Ende des Monats weghaben wollen, liegt einfach daran, dass wir 200 Kilometer entfernt wohnen und schon 6-mal hingefahren sind. Und jetzt die Schn..ze voll haben.

    Meine eigentliche Frage ist aber bisher nicht beantwortet worden. Was wäre wenn, die Schönheitrep.-klausel wirksam wäre - der Mieter aber die Wohnung modernisieren/sanieren will. Kann er von uns verlangen, mit den Malerarbeiten bis zum Abschluss seiner Sanierung zu warten?

    Wie würdet Ihr an unserer Stelle verfahren?

  • Zitat

    Meine eigentliche Frage ist aber bisher nicht beantwortet worden.

    Muss auch nicht. Wenn du den Link gelesen hättest, dann wüsstest du, dass die Wohnung nur besenrein übergeben werden muss. Und wenn der Vermieter renovieren will, dann darf er das nur nach Rückgabe der Wohnung an ihn und nicht während der laufenden Mietzeit. Bedenke, noch gehört die Wohnung euch.

    Zitat

    mit den Malerarbeiten bis zum Abschluss seiner Sanierung zu warten?

    Bei solch einer Klausel schuldet ihr keine Renovierung. Lasst euch bitte von einem Anwalt für Mietrecht beraten. Das investierte Geld zahlt sich doppelt und dreifach aus.

  • Im Mietvertrag steht:
    §6 Erhaltung der Mietsache: Abs. 2.:
    Der Mieter ist verpflichtet, die entweder bei der Übergabe oder während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre).

    Ist diese Klausel mit diesem Wortlaut unwirksam?

  • Es ist ein und dieselbe Wohnung! Die Links hab ich gelesen! Der Inhalt ist mir seit Längerem bekannt! Die Links bringen uns nicht weiter. Ein Anwalt für Vertragsrecht hat den Mietvertrag geprüft - mit dem Ergebnis, dass die Formulierungen nicht eindeutig sind - also eher zu Gunsten des VM. Das Mieteramt in Nürnberg hat sich den Vertrag ebenfalls angesehen - mit dem Ergebnis wir müssen die Schönheitsreparaturen durchführen.

    Wir haben uns damit abgefunden und wollten die Wohnung (nachdem uns der Kostenvoranschlag des Handwerkers des VM zu hoch war - siehe Preise Eingangsbeitrag) in Eigenregie mit unserem Handwerker streichen. Tapeten sind schon ab.

    Jetzt kommt der VM und will, dass wir mit unserem Handwerker erst starten, wenn die Wohnung sozusagen saniert ist. Und das ist jetzt meine Frage: Darf er das verlangen?

    Ich hoffe, dass jetzt Klarheit in den Thread gekommen ist und freue mich über weitere weniger herablassende Antworten.

  • Zitat

    ist und freue mich über weitere weniger herablassende Antworten.

    Wenn du von Anwälten gehört hast, dass der Vertrag hieb- und stichfest ist, dann frage ich mich ernsthaft, warum du hier in einem Laienforum aufschlägst. Aber, ob ein Anwalt für Vertragsrecht sich mit Mietrecht auskennt, wage ich zu bezweifeln, denn warum schreibst du im ersten Beitrag: "Laut Mietvertrag müssen alle Tapeten ab und die Wände weiß gestrichen werden." Das passt doch nicht zusammen!

    Nun vertraue weiterhin den Aussagen des Anwaltes, ist ja irgendwie logisch, dass man z.B. bei Zahnschmerzen zum Orthopäden geht, richtig?

  • Lieber Mainschwimmer,
    wenn Du keine Antwort auf meine Frage geben kannst, dann beteilige Dich doch einfach nicht an diesem Beitrag. Lass es einfach.
    Du redest immer nur um den heißen Brei und gibst herablassende Kommentare ab, aber auf die eigentliche Frage gehst Du nicht ein. Weil Du keine Antwort hast, richtig?

  • Zitat

    Weil Du keine Antwort hast, richtig?


    Weil ich keine Rechtsberatung erteilen darf, du Ignorant! Versuch doch mal etwas logisch zu denken, aber damit bist du wohl überfordert, richtig? Deine Angaben im Eingangsbeitrag zu den Schönheitsreparaturen sind doch ganz anders als die nachfolgenden. Bevor du anderen Unfähigkeit vorwirfst, solltest du deine Nase anfassen, falls du sie findest.

  • Hallo Mainschwimmer,

    aus Deiner Aussage, dass „Du keine Rechtsberatung erteilen darfst“ entnehme ich, dass Du doch der Fachmann bist. Und nein, ich bin kein Ignorant und die Nase ist noch an ihrem Platz ;-))

    Jetzt versuche ich (Laie) nochmal den Sachverhalt klar und logisch darzulegen:

    Wir haben eine Mietwohnung aufgrund eines Sterbefalles der Mieterin an den Mieter zurückzugeben.
    Gekündigt ist die Wohnung bereits zum 31.01.2014 (gesetzliche Frist eingehalten).
    Als Schönheitreparaturenklausel steht der weiter oben erwähnte Wortlaut geschrieben. Nachdem hier ein „weicher“ Fristenplan zugrundegelegt ist, handelt es sich wohl um eine gültige Klausel. Das würde sich auch mit der Aussage der Mietervereinigung decken.
    Im Anhang des Mietvertrages steht der noch folgende Wortlaut:
    Beim Auszug werden die Räume in weitervermietbarem Zustand zurückgegeben wie folgt
    a) Decken und Wände weiß streichen – eventuelle Tapeten entfernen
    b) Fenster und Türen streichen (Fenster sind neu aus Kunststoff)
    c) Lackierarbeiten im Bad, etc.
    d) Ölofen reingigen (sind keine mehr drin)
    e) Gasgeräte reinigen und überprüfen lassen (entfällt, da VW Zentralheizung einbauen will)
    f) Sonstige Reparaturen
    Über sämtliche Arbeiten sind Handwerkerechnungen …usw, usw……………

    Die Wohnung wurde von der Mieterin vor 30 Jahren bezogen und ist somit schon renovierungsbedürftig.

    Wir möchten die Wohnung am 30.11.2013 dem VM übergeben. Das war mit ihm unter Zeugen auch so besprochen. Nachdem wir aber jetzt aus Kostengründen selber renovieren wollen (Tapeten sind schon ab), hat der VM logistische Probleme. D.h. wir können ja nicht streichen, bevor die Wohnung saniert ist (neues Bad, Elektriker, neue Fußböden, Küche fliesen). Das würde ja alles keinen Sinn machen.

    Jetzt sollen wir mit unserem Part warten, bis die Wohnung saniert ist. Und das kann ja dauern.

    Nun meine eigentliche Frage: Kann der VM uns so lange hinhalten (so eine Sanierung kann und wird ja Wochen dauern)? Oder sind die ganzen Klauseln im Mietvertrag damit hinfällig?

  • Zitat

    a) Decken und Wände weiß streichen – eventuelle Tapeten entfernen

    Und dieser Zusatz macht die komplette Klausel betreffend der Renovierungsarbeiten ungültig. Aber das haben wir anitari und ich ja schon in den ersten Antworten geschrieben.

    Und jetzt bitte zu einem Anwalt für Mietrecht mit dem kompletten Mietvertrag.

  • Wenn der VM mit den Arbeiten baldigst beginnen möchte, wären auf jeden Fall die Mieten für Dez.+Jan. zurückzuerstatten.
    Ich als Erbe würde mit dem VM einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Hierin besteht weitestgehende Vertragsfreiheit.

  • Wir haben eine Mietwohnung aufgrund eines Sterbefalles der Mieterin an den Mieter zurückzugeben.


    Nee, an den Vermieter.
    Abgesehen davon, ich würde Dir eine Beratung bei einem FachAnwalt (wie heisst es offiziell so schön?: "Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht o.s.ä.) empfehlen.
    (Ich hatte neulich ein Schreiben eines nicht-Fach-Anwalts bekommen... - Nach meiner Antwort hat er sich nie wieder gemeldet.)

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