Mieterhöhung Brauche eure Hilfe dringend !

  • Wir wohnen schon seit 11 Jahren in dieser Wohnung (Bayern, Kreis Eichstätt). Seit diesen 11 Jahren hat unser Vermieter in dieser Wohnung rein garnichts gemacht. Gestern ist unser Vermieter zu uns gekommen und hat uns einen Zettel überreicht, wo drin steht, dass Sie die Miete um 100,00 € (jetzt 600,00 € Kaltmiete, 3-Zimmer-Wohnung, 80 m²) erhöhen will, ab dem 01.01.2014 und das ohne einen jeglichen Grund. Wir haben keinen Anwalt. Was kann ich tun ? Welche Gesetze gibt es dazu ? Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Miete nicht höher als 15 % erhöhen darf. Wenn ja, welches Gesetz kann ich meiner Vermieterin zeigen ? Was soll ich machen ? Brauche eure Hilfe dringend !

  • Doraty236:

    "Seit diesen 11 Jahren hat unser Vermieter in dieser Wohnung rein garnichts gemacht."
    - Was hätte er denn machen sollen?

    "Gestern ist unser Vermieter zu uns gekommen und hat uns einen Zettel überreicht, wo drin steht, dass Sie die Miete um 100,00 € (jetzt 600,00 € Kaltmiete, 3-Zimmer-Wohnung, 80 m²) erhöhen will, ab dem 01.01.2014 und das ohne einen jeglichen Grund."
    - Wollen bedeutet nicht rechtswirksam dürfen oder können.

    "Was kann ich tun ? Welche Gesetze gibt es dazu ?"
    - Dein Freund aus Oregon hilft weiter: https://www.google.de/#q=mieterh%C3%B6hung

    "Was soll ich machen ?"
    - Das wäre unzulässige Rechtsberatung.
    - Ich würde den Wisch ignorieren, da die gesetzlchen Voraussetzungen an ein Mieterhöhungsverlangen in keinster Weise erfüllt sind.

  • Zitat

    Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Miete nicht höher als 15 % erhöhen darf.

    Nicht überall. In Ihrem Landkreis darf, nach meinen Recherchen, immer noch um 20 % erhöht werden.


    Zitat

    dass Sie die Miete um 100,00 € (jetzt 600,00 € Kaltmiete, 3-Zimmer-Wohnung, 80 m²) erhöhen will, ab dem 01.01.2014 und das ohne einen jeglichen Grund.

    Ohne jeglichen Grund im Mieterhöhungsverlangen zu nennen oder rein gar nichts in der Wohnung gemacht zu haben?

    Letzteres ist für eine Mieterhöhung gemäß § 558 BGB irrelevant.

    Eine Begründung für die Mieterhöhung muß natürlich angegeben sein. Ansonsten wäre sie unwirksam.

    Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen oder den genauen Text posten. Dann kann man besser beurteilen ob die Erhöhung formal korrekt ist.

    Übrigens wäre die höhere Miete erst ab dem 1.2.14 zu zahlen.

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    So eine Mieterhöhung hat die Vermieterin mir gegeben

    Das Ding ist ein Witz. Kannste in die Tonne schmeißen. Im Klartext unwirksam.


    Bitte nicht reagieren. Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen eine neu korrekte Mieterhöhung zu erstellen.

    Oder ist das nur das Anschreiben?

    P. S.: Bitte künftig alle Namen und Adressen unkenntlich machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von anitari (12. November 2013 um 12:36)

  • Das Ding ist ein Witz. Kannste in die Tonne schmeißen. Im Klartext: unwirksam.
    Bitte nicht reagieren. Sonst könnte der Vermieter auf die Idee kommen eine neu korrekte Mieterhöhung zu erstellen.
    P. S.: Bitte künftig alle Namen und Adressen unkenntlich machen.


    ... oder sich den Hin**** mit abputzen...

  • Ich habe im Internet gelesen, dass wenn die Vermieter die Miete erhöht, dass dann die Miete für alle Mitbewohner erhöht wird. In welchem Paragraph kann ich das nachlesen und es meiner Vermieterin zeigen ?

  • Doraty236:

    "Ich habe im Internet gelesen, dass wenn die Vermieter die Miete erhöht, dass dann die Miete für alle Mitbewohner erhöht wird."
    - Hä? Eine MEH betrifft dann die Mietsache und ist an die im MV angegeben Mieter gerichtet.

    "In welchem Paragraph kann ich das nachlesen"
    - Das frage ich (mich/Dich) auch.

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