Hallo,
Mieter A bewohnt die Wohnung offiziell (Datum im Mietvertrag) seit 09/2013.
Bereits bei der Besichtigung bestand beim Vormieter ein Problem mit dem Küchenabfluss (floss nicht mehr ab), dieses sollte vor Einzug von Mieter A noch behoben werden. Mieter A zog im August bereits ein, einigte sich hier mit dem Vormieter bzgl Miete usw.
Das Abflussproblem wurde im August behoben (Vermieter B beauftragte Mieter A, einen Termin mit Fachmann X zu machen), als Mieter A bereits in der Wohnung wohnte, es stellte sich jedoch heraus, dass es keine einfache Verstopfung des Küchenabflusses war, sondern eine komplette Rohrreinigung nötig war (beim Versuch des Fachmanns, die Verstopfung zu lösen, kam Abwasser aus dem Waschmaschinenanschluss im Bad sowie aus dem Bodenabfluss).
Leider traten danach immer wieder Probleme auf, zwar nicht mit dem Küchenabfluss, jedoch mit dem Bodenabfluss im Bad (Abwasser trat in die Wohnung, Toilette dadurch unbenutzbar).
Insgesamt kam 3x ein Fachmann (davon 2x im Zeitraum 09/2013), den Mieter A jedes Mal mit Zustimmung des Vermieters rief, niemals eigenmächtig.
Der Fachmann bestätigte vor Mieter A (Vermieter B wollte zwar anwesend sein, kam aber trotz Nennung des Termins nicht vorbei, obwohl er im gleichen Haus wohnt), dass die Verstopfung nicht durch unsachgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauch verursacht wurde. Bei der letzten Begutachtung durch den Fachmann wurde gesagt, dass ein Konstruktionsfehler vorliegt (falscher Winkel des Rohres unter der Toilette, der Fachmann bezeichnete es als "komische Konstruktion", die wohl mit dem Alter des Hauses und der Tatsache zu begründen ist, dass die Wohnung einfach von einer anderen abgeteilt wurde, das Bad dementsprechend klein und der Platz für Installationen und Rohre sehr begrenzt ist) und daraus die Verstopfungen resultieren. Leider hat Mieter A hier nichts schriftlich.
Momentan lebt Mieter A mit dem Problem, indem er kein Toilettenpapier mehr in die Toilette wirft, sondern dieses im Müll entsorgt. Dadurch verstopfen die fehlerhaften Rohre nicht. Dennoch ist dies natürlich eine gewisse Einschränkung.
Jedenfalls schickte Vermieter B nun die Rechnungen von 2 Rohrreinigungen an Mieter B weiter und dieser soll alle Rechnungen, die nach 09/2013 anfielen, komplett bezahlen (Rechnungen wurden auf den Namen von Vermieter B ausgestellt).
Was könnte Mieter A hier tun? Muss er zahlen? Und wie wehrt man sich konkret, reicht hier ein Schreiben oder muss man weitere Schritte einleiten?