Beiträge von Teebeutel

    Noch eine kurze Frage, da bisher keine Reaktion des Vermieters auf den Brief kam. Wenn im Mietvertrag diese Kleinreparatur-Klausel zwar enthalten ist, die Lücken aber nicht ausgefüllt wurden (es steht also kein Betrag drin, bis zu welchem der Mieter Kleinreparaturen zu zahlen hat), gilt diese dann trotzdem?

    Konkret heißt es also im Vertrag:
    "§ 15 Kleinreparaturen

    1. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit diese im Einzelfall der Reparatur oder Bagatellschadenbehebung EUR _________________ nicht übersteigen.

    Die Übernahme solcher Kosten durch den Mieter ist ja Kalenderjahr [] auf EUR _____________ [] ____________ v. H. der Jahresnettokaltmiete begrenzt.

    2. Die Reparaturen bzw. die Behebung von Bagatellschäden im Sinne des Absatzes 1. beziehen sich auf die Teile des Mietobjektes, die dem Gebrauch des Mieters dienen, nämlich: Einrichtungen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie Verschlusseinrichtungen für etwa vorhandene Fensterläden.

    3. Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Repearaturen bzw. die Behebung vonm Bagatellschäden selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Die Notwendigkeit von Reparaturen bzw. Behebung von Bagatellschäden gemäß Absatz 1. ist dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung des jeweiligen Schadens mitzuteilen."

    Es wurde also kein Betrag festgelegt, was gilt hier nun?

    Hallo,

    Mieter A bewohnt die Wohnung offiziell (Datum im Mietvertrag) seit 09/2013.

    Bereits bei der Besichtigung bestand beim Vormieter ein Problem mit dem Küchenabfluss (floss nicht mehr ab), dieses sollte vor Einzug von Mieter A noch behoben werden. Mieter A zog im August bereits ein, einigte sich hier mit dem Vormieter bzgl Miete usw.
    Das Abflussproblem wurde im August behoben (Vermieter B beauftragte Mieter A, einen Termin mit Fachmann X zu machen), als Mieter A bereits in der Wohnung wohnte, es stellte sich jedoch heraus, dass es keine einfache Verstopfung des Küchenabflusses war, sondern eine komplette Rohrreinigung nötig war (beim Versuch des Fachmanns, die Verstopfung zu lösen, kam Abwasser aus dem Waschmaschinenanschluss im Bad sowie aus dem Bodenabfluss).

    Leider traten danach immer wieder Probleme auf, zwar nicht mit dem Küchenabfluss, jedoch mit dem Bodenabfluss im Bad (Abwasser trat in die Wohnung, Toilette dadurch unbenutzbar).
    Insgesamt kam 3x ein Fachmann (davon 2x im Zeitraum 09/2013), den Mieter A jedes Mal mit Zustimmung des Vermieters rief, niemals eigenmächtig.
    Der Fachmann bestätigte vor Mieter A (Vermieter B wollte zwar anwesend sein, kam aber trotz Nennung des Termins nicht vorbei, obwohl er im gleichen Haus wohnt), dass die Verstopfung nicht durch unsachgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauch verursacht wurde. Bei der letzten Begutachtung durch den Fachmann wurde gesagt, dass ein Konstruktionsfehler vorliegt (falscher Winkel des Rohres unter der Toilette, der Fachmann bezeichnete es als "komische Konstruktion", die wohl mit dem Alter des Hauses und der Tatsache zu begründen ist, dass die Wohnung einfach von einer anderen abgeteilt wurde, das Bad dementsprechend klein und der Platz für Installationen und Rohre sehr begrenzt ist) und daraus die Verstopfungen resultieren. Leider hat Mieter A hier nichts schriftlich.

    Momentan lebt Mieter A mit dem Problem, indem er kein Toilettenpapier mehr in die Toilette wirft, sondern dieses im Müll entsorgt. Dadurch verstopfen die fehlerhaften Rohre nicht. Dennoch ist dies natürlich eine gewisse Einschränkung.

    Jedenfalls schickte Vermieter B nun die Rechnungen von 2 Rohrreinigungen an Mieter B weiter und dieser soll alle Rechnungen, die nach 09/2013 anfielen, komplett bezahlen (Rechnungen wurden auf den Namen von Vermieter B ausgestellt).

    Was könnte Mieter A hier tun? Muss er zahlen? Und wie wehrt man sich konkret, reicht hier ein Schreiben oder muss man weitere Schritte einleiten?

    Letzten Montag wurde das Problem wiedermal durch einen Klempner behoben, heute Morgen trat es erneut auf, ich könnte heulen!

    Werde nun sofort die Kündigung schreiben und vielleicht lässt sich der Vermieter ja darauf ein, dass ich eher raus darf, wenn ich einen Nachmieter finde...

    Sollte er dies nicht tun, kann man die Miete kürzen/streichen? Immerhin ist die Wohnung nun schon wieder unbenutzbar und dies scheint auch nicht erfolgreich und dauerhaft behebbar?!

    Alte Rohre sind nunmal nicht mehr so glatt wie neue Rohre. Normalerweise geht das was ins Klo reingehört trotzdem runter.
    Aber leider sind viele Leute so unvernünftig und werfen Dinge rein, die da nicht reingehören.
    Vorzugsweise Damenbinden, Tampons, Essensreste und natürlich Teebeutel..................


    Das Problem bestand doch schon vor meinem Einzug und selbstverständlich werfe ich solche Dinge nicht in die Toilette. :rolleyes:

    Zumal ja nicht nur die Toilette/Waschbecken verstopft ist, sondern auch die Spüle/Waschmaschinenanschluss. Irgendwas stimmt da einfach nicht.

    Ich würde sagen: Einen Tag (der VM muss natürlich die Möglichkeit haben, sofort Abhilfe zu leisten), denn für eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit braucht nicht die volle Miete gezahlt zu werden.
    Ich ahne, dass Du einen gaaanz tollen Vermieter hast... Wichtig ist, dass Du für alles wasserdichte ( :o )Zeugen bzw. Beweise hast.

    Sofortige Abhilfe wäre also ein Klempner-Notdienst gewesen?

    Naja, was heißt toll..ich habe den Eindruck, dass ihm alles relativ egal ist (er akzeptierte mich auch als Nachmieterin [Wohnungsanzeige wurde von meiner Vormieterin geschaltet, nicht von ihm], ohne irgendeinen Nachweis bzgl. Gehalt/Personalsausweis/Informationen über mich; der Mietvertrag ist auch lustig, da einfach der Vertrag der Vormieterin benutzt und ihr Name durchgestrichen, meiner daneben geschrieben wurde, Gleiches mit Datum und Unterschrift...eine eigene Ausführung habe ich auch nicht, nur eine Kopie davon)...Vorteil ist, dass ich vermutlich durch selbstständiges Suchen eines Nachmieters auch schnell wieder aus der Wohnung rauskomme, wenn es so weitergeht.

    Es gibt auch Klemptner mit Notdienst.

    Da habe ich leider keinen gefunden, obwohl ich auch bei einigen aufs Handy angerufen hatte... Ich weiß jedoch auch nicht, ob mein Vermieter dies dann gezahlt hätte.

    Ich bin nun bei Freunden untergekommen, da ich es als unzumutbar empfinde, ein ganzes Wochenende in der Wohnung ohne Bad/Spüle zu verbringen.

    Meine eigentliche Frage bzgl. der verfrühten Kündigung hat sich ja leider bereits erledigt, daher vielen Dank!

    Wie lange muss das Bad unbenutzbar sein, um eine Mietminderung zu rechtfertigen?

    Ja dann machen Sie das doch! Wovor haben Sie Angst. Man kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie bis Montag warten. Und umso länger Sie warten umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie überhaupt noch einen Klempner erreichen, am Freitag Nachmittag.

    Wichtig ist, dass es ein "guter" Klempner ist, der auch Verstopfungen beseitigen kann, fragen Sie ihn das am Telefon. Vielleicht kennen Sie jemanden, der Ihnen einen Klempner empfehlen kann.

    In Notfällen darf man den Handwerker selbst beauftragen. Da der Vermieter sogar noch sagte, Sie sollen ihn anrufen, dann würde ich es tun.

    Das habe ich doch getan. Der einzige Klempner, den ich erreichen konnte (bei den anderen lief bereits das Band), sagte dass er nun Feierabend habe und frühestens Montag Morgen kommen könne.

    Das wirst Du sicherlich schon den VM gefragt haben? Hat er denn eine Toilette, die Ihr mal benutzen könnt?

    Er meinte am Telefon, er sei gerade unterwegs und ich solle mich darum kümmern (sprich Klempner anrufen), er könne gerade nicht sprechen und würde dann zurückrufen, das hat er aber bisher nicht getan.

    Er wohnt nicht hier im Haus, soweit ich weiß.

    Wir wissen es nicht. Nur warte doch mal den Montag ab. Wird schon irgendwie machbar sein. Kannst Dich ja dann mit dem Ergebnis wieder hier melden.

    Das Problem ist eben, dass genau diese Problematik bereits da war und der damalige Klempner meinte, sie beseitigt zu haben. Hat er aber offenbar nicht. Ich bezweifle, dass es diesmal langfristig (!) etwas bringt und ich habe einfach Angst vor der nächsten "Überaschung". Das Haus ist eben sehr alt (Fachwerk) und nicht wirklich auf dem neuesten Stand, laut Klempner sind die Rohre alle auf komische Art und Weise miteinander verbunden?

    Kündigen kann ich also nicht?

    Hallo,

    ich bin erst vor 3 Wochen in meine neue Wohnung gezogen. Schon vor Einzug gab es ein Problem mit dem Abfluss, das wurde dann kurz nach meinem Einzug behoben (stellte sich als größer als erwartet heraus und war eine komplette Rohrreinigung). Hierbei wurde bereits Abwasser in meine Wohnung geschwemmt, was natürlich mehr als unangenehm war, aber gut, das musste eben sein.

    Nun sind 2 Wochen vergangen (in welchen ich im Urlaub war), seit wenigen Tagen bin ich wieder in der Wohnung, als ich gerade Wasser ins Waschbecken schüttete, quoll nun Abwasser inkl. Fäkalien aus dem Abfluss im Boden. Ich hatte Panik, dass die komplette Wohnung (nur 30qm, Küche grenzt direkt an Bad an!) unter Wasser gesetzt wird und rief den Vermieter an, welcher mich an einen Klempner verwies. Dieser ist jedoch bis Mitte September nicht erreichbar, also rief ich nochmal den Vermieter an, der mich an einen neuen Klempner verwies, dieser kann jedoch erst am Montag Morgen kommen. Das heißt, ich sitze nun das ganze Wochenende hier in einer Wohnung, in der das Abwasser im Bad steht, kann weder duschen, auf Toilette noch die Küche benutzen...

    Wer weiß, ob der Klempner am Montag überhaupt etwas findet, schließlich wurde ja bereits alles gereinigt und erneuert?! :confused:

    Ich würde am liebsten sofort wieder ausziehen, da ich nicht damit leben kann und will, bei jedem Spülen, Duschen, Klogang o.ä. Angst haben zu müssen, dass wieder Fäkalien und Abwasser in meine Wohnung strömen.

    Kann ich in diesem Fall irgendwie gesondert kündigen oder muss ich damit nun leben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Grüße

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