Hallo,
könnt Ihr mir helfen? Was muss ich tun und was nicht?
Wir Angehörigen haben die 2003 bezogene Wohnung fristgemäß gekündigt (Tod des Mieters). Seit dem Einzug wurde - augenscheinlich - nicht renoviert.
Aus dem Mietvertrag (die wichtigen §§ im Anhang) ergeben sich folgende Fragen:
- Sind die Paragraphen zu den Schönheitsreparaturen wirksam?
- müssen wir den PVC-Belag (nicht Teppichboden!) entfernen - siehe § 9 (2), 2. Haken und § 18 (1), 3. Satz
- müssen wir die Tapeten entfernen?
- müssen wir ggf. Abgeltungsszahlungen leisten?
Vielen Dank für Eure Hilfe.