Endrenovierung bei Auszug

  • Hallo,

    könnt Ihr mir helfen? Was muss ich tun und was nicht?

    Wir Angehörigen haben die 2003 bezogene Wohnung fristgemäß gekündigt (Tod des Mieters). Seit dem Einzug wurde - augenscheinlich - nicht renoviert.
    Aus dem Mietvertrag (die wichtigen §§ im Anhang) ergeben sich folgende Fragen:

    - Sind die Paragraphen zu den Schönheitsreparaturen wirksam?
    - müssen wir den PVC-Belag (nicht Teppichboden!) entfernen - siehe § 9 (2), 2. Haken und § 18 (1), 3. Satz
    - müssen wir die Tapeten entfernen?
    - müssen wir ggf. Abgeltungsszahlungen leisten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  • Bzgl. des PVC-Bodens würde ich den VM fragen, ob ich ihn dort ohne finanziellen Ausgleich belassen kann oder ihn mitnehmen soll. Ansonsten, wie mein Schwimmer bereits sagte, besenrein und ohne Beschädigungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. November 2013 um 00:21)

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