Hallo zusammen,
wie der Titel schon aussagt habe ich ein paar Fragen zur Abrechnung der Wasserkosten, also Frisch- und Abwasser.
Kurz zur Situation:
Ich wohne mit meiner Frau in einem Mietshaus mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einem Restaurant im Erdgeschoss. Die größe der verschiedenen Wohneinheiten varriert auch recht stark. In unserer Wohnung gibt es eine Wasseruhr für das Frischwasser. Ob es in allen Wohneinheiten der Fall ist weiß ich nicht, für meine Frage gehen wir aber bitte erstmal davon aus, das in allen Wohnungen eine Wasseruhr vorhanden ist. Jetzt die Fragen:
1. Ist es zulässig, dass der Vermieter die gesamten Wasserkosten für das Haus Pro Kopf abrechnet, auch wenn die Möglichkeit besteht es durch die Wasseruhren nach Verbrauch abzurechnen? Etwas speziell ist bei der pro-Kopf-Berechnung natürlich auch die Umlegung auf das Restaurant.
2. Für den Fall das über die Wasseruhren, also den Verbrauch, abgerechnet wird, wer ist dann für die Zählerablesung verantwortlich? Muss ich als Mieter den Zählerstand selbst melden, oder muss sich der Vermieter darum kümmern?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
MFG
Der Study01