Wasserkosten - pro-Kopf-Berechnung trotz vorhandener Zähler zulässig?

  • Hallo zusammen,

    wie der Titel schon aussagt habe ich ein paar Fragen zur Abrechnung der Wasserkosten, also Frisch- und Abwasser.

    Kurz zur Situation:

    Ich wohne mit meiner Frau in einem Mietshaus mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einem Restaurant im Erdgeschoss. Die größe der verschiedenen Wohneinheiten varriert auch recht stark. In unserer Wohnung gibt es eine Wasseruhr für das Frischwasser. Ob es in allen Wohneinheiten der Fall ist weiß ich nicht, für meine Frage gehen wir aber bitte erstmal davon aus, das in allen Wohnungen eine Wasseruhr vorhanden ist. Jetzt die Fragen:

    1. Ist es zulässig, dass der Vermieter die gesamten Wasserkosten für das Haus Pro Kopf abrechnet, auch wenn die Möglichkeit besteht es durch die Wasseruhren nach Verbrauch abzurechnen? Etwas speziell ist bei der pro-Kopf-Berechnung natürlich auch die Umlegung auf das Restaurant.

    2. Für den Fall das über die Wasseruhren, also den Verbrauch, abgerechnet wird, wer ist dann für die Zählerablesung verantwortlich? Muss ich als Mieter den Zählerstand selbst melden, oder muss sich der Vermieter darum kümmern?

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

    MFG
    Der Study01

  • Zitat

    Ob es in allen Wohneinheiten der Fall ist weiß ich nicht

    Das ist aber die entscheidende Frage.

    Denn nur wenn alle Wohnungen entsprechende Zähler haben muß der VM nach Verbrauch abrechnen.

  • Das ist aber die entscheidende Frage.

    Denn nur wenn alle Wohnungen entsprechende Zähler haben muß der VM nach Verbrauch abrechnen.

    Das ist mir bewusst. Und genau deswegen habe ich auch geschrieben, dass davon ausgegangen werden soll das alle Wohneinheiten einen eigenen Zähler haben.

  • Wenn alle Mieteinheiten eigene WZ haben, dürfte es ja wohl klar sein (ich gehe davon aus, dass die WZ geeicht sind), dass nach Verbräuchen abzurechnen ist. Ist wohl anscheinend mit Mehrarbeit verbunden...?:mad:
    Wichtig wäre m.E. dass, wenn nach einem anderen Schlüssel abgerechnet werden würde, dass eine zuverlässige Vorwegtrennung zw. Wohnungen und dem Restaurant besteht.
    Einfach so nach Nutzern zu trennen is nich.

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