Nebenkostenabrechnung nicht erhalten und jetzt angebliche hohe Nachzahlung!

  • Hallo ihr lieben, ich bin neu hier und ich bin mir sicher irgendwo in diesem Forum ist schon ein Thread offen zu diesem Thema, nur leider hatte ich ihn nicht in der Form wie mein Problem ist gefunden.

    Ich bräuchte mal eure Hilfe!!


    Folgendes, ich bin mit meiner Freundin am 1.März 2012 in eine neue Wohnung eingezogen.
    Wir haben bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung erhaten, weder von 2012 noch von 2013.
    Jetzt habe ich mein vermieter angerufen, weil mir das alles komisch vor kommt das das so lange dauert.

    Nach kurzem antelefonieren, sagte er ja die habe ich da, aber ich soll nicht erschrecken?!
    er wollte mir aber keine weiteren Infos geben, er sagte nur : Eure gewohnheiten sind mir egal!
    Ich dachte mir OK?

    Jetzt kann ich nicht mehr schlafen, weil ich mir den Kopf zerbrech.

    Ich habe mit einem Freund rum gerechnet und gemacht, wir sind zu dem Ergebniss gekommen, verbraucht habe ich fast nix,nur die Nebenkosten wären Explodiert!

    Meine Frage: Ist der Vermieter nicht in irgendeiner Art verpflichtet die Nebenkosten anzuheben um mir eine fette Nachzahlung zu ersparen? Ich kann nicht wissen ob 100€ Nebenkosten reichen, wenn ich noch nie eine Rechnung bekommen habe. Er muss doch da reagieren?

    Inunsere Wohnung davor die fast 40qm mehr hatte, und wir da viel mehr geheizt haben, haben 100€ Nebenkosten gelangt!

    Und, bin ich verpflichtet die Nachzahlung von dem ersten Jahr auch noch zu zahlen, oder ist die verjährt und welche Optionen habe ich in diesem Fall?


    Ich bedanke mich jetzt schon mal bei euch!

    Gruss Andreas

  • Die Nebenkostenabrechnung für 2012 muss Ihnen bis spätestens zum Jahresende 2013 zugestellt werden. Dauert bei manchen etwas länger!

    "Ist der Vermieter nicht in irgendeiner Art verpflichtet die Nebenkosten anzuheben um mir eine fette Nachzahlung zu ersparen?"

    Und zwar nach der ersten Abrechnung, welche aber noch aussteht.


    "Ich kann nicht wissen ob 100€ Nebenkosten reichen, wenn ich noch nie eine Rechnung bekommen habe."

    Aber der Vermieter anscheinend schon oder? Nu, denken se mal nach!:o

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (5. November 2013 um 11:27)

  • Zitat

    Und, bin ich verpflichtet die Nachzahlung von dem ersten Jahr auch noch zu zahlen,

    Ja! Aber nur, wenn die Abrechnung rechtzeitig im Briefkasten liegt. Rechtzeitig heißt in diesem Fall 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Und den kennt hier niemand. Ich würde die Nachbarn fragen, von was bis wann der Zeitraum gilt. Meist ist es das Kalenderjahr, muss es aber nicht sein.

    Zitat

    oder ist die verjährt

    Ist das Ende des Abrechnungszeitraums länger als 12 Monate her, dann ist diese Rechnung verfristet und eine Nachzahlung muss nicht mehr geleistet werden.

    Zitat

    Ich kann nicht wissen ob 100€ Nebenkosten reichen,

    Aber ich weiß, dass dieser Betrag für Heizung und andere (kalte) Nebenkosten zu gering sein dürfte

  • Hallo, erstmal vielen dank für die schnellen Antworten.

    Also zunächst, ich habe meinen Hausmeister gefragt, er hat seine Rechnung vor bereits 2 Monaten bekommen.

    aber wann die Ablesen,keine Ahnung die machen das per Funk!

    Dann : Das heist ja, reagiert der Vermieter nicht in den Nächsten 8Wochen muss ich die erste nicht mehr zahlen?!


    Und ja ich denke auch das der Vermieter das weis, ob 100€ reichen, aber anscheinend reichen sie ja irgendwo nicht!

    Also unterm Strich, ich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen, obwohl er schon lange hätt reagieren können, mit einer anpassung der Nebenkosten richtig?


    Gruss

  • Zitat

    muss ich die erste nicht mehr zahlen?!


    Rischtisch

    Zitat

    ich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen,


    s.o.

    Und noch was. Wenn ich Hausmeister lese, dann vermute ich, dass ihr eine Rundumversorgung habt. Und so etwas kostet Geld, Geld der Mieter.

    Zitat

    obwohl er schon lange hätt reagieren können, mit einer anpassung der Nebenkosten richtig?


    Nein! Eine Anpassung muss er erst nach der ersten Abrechnung vornehmen. Ein informieter Mieter kann aber um eine Erhöhung der Vorauszahlung bitten, wenn er das Gefühl hat, dass er eine hohe Nachforderung zu erwarten hat.

  • Kniffo:

    "ich habe meinen Hausmeister gefragt, er hat seine Rechnung vor bereits 2 Monaten bekommen."
    - Dann warte doch mal ab, vlt. ist Dein VM ein Sozialinstitut...

    "aber wann die Ablesen,keine Ahnung die machen das per Funk!"
    - Das betrifft lediglich die Heiz- evtl. auch die Wasserkosten, jedoch NICHT die übrigen Nebenkosten.

    "reagiert der Vermieter nicht in den Nächsten 8Wochen muss ich die erste nicht mehr zahlen?!"
    - Ääh... Es dreht sich um eine evtl. NACH-Forderung - und das auch nur wegen des Termins, wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr kondom ist.

    "ich denke auch das der Vermieter das weis, ob 100€ reichen, aber anscheinend reichen sie ja irgendwo nicht!"
    - Dann leg' Dir was beiseite!

    "ich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen,"
    - Yes.

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