Beiträge von Kniffo

    Hallo, erstmal vielen dank für die schnellen Antworten.

    Also zunächst, ich habe meinen Hausmeister gefragt, er hat seine Rechnung vor bereits 2 Monaten bekommen.

    aber wann die Ablesen,keine Ahnung die machen das per Funk!

    Dann : Das heist ja, reagiert der Vermieter nicht in den Nächsten 8Wochen muss ich die erste nicht mehr zahlen?!


    Und ja ich denke auch das der Vermieter das weis, ob 100€ reichen, aber anscheinend reichen sie ja irgendwo nicht!

    Also unterm Strich, ich muss die ventuele hohe Nachzahlung begleichen, obwohl er schon lange hätt reagieren können, mit einer anpassung der Nebenkosten richtig?


    Gruss

    Hallo ihr lieben, ich bin neu hier und ich bin mir sicher irgendwo in diesem Forum ist schon ein Thread offen zu diesem Thema, nur leider hatte ich ihn nicht in der Form wie mein Problem ist gefunden.

    Ich bräuchte mal eure Hilfe!!


    Folgendes, ich bin mit meiner Freundin am 1.März 2012 in eine neue Wohnung eingezogen.
    Wir haben bis heute noch keine Nebenkostenabrechnung erhaten, weder von 2012 noch von 2013.
    Jetzt habe ich mein vermieter angerufen, weil mir das alles komisch vor kommt das das so lange dauert.

    Nach kurzem antelefonieren, sagte er ja die habe ich da, aber ich soll nicht erschrecken?!
    er wollte mir aber keine weiteren Infos geben, er sagte nur : Eure gewohnheiten sind mir egal!
    Ich dachte mir OK?

    Jetzt kann ich nicht mehr schlafen, weil ich mir den Kopf zerbrech.

    Ich habe mit einem Freund rum gerechnet und gemacht, wir sind zu dem Ergebniss gekommen, verbraucht habe ich fast nix,nur die Nebenkosten wären Explodiert!

    Meine Frage: Ist der Vermieter nicht in irgendeiner Art verpflichtet die Nebenkosten anzuheben um mir eine fette Nachzahlung zu ersparen? Ich kann nicht wissen ob 100€ Nebenkosten reichen, wenn ich noch nie eine Rechnung bekommen habe. Er muss doch da reagieren?

    Inunsere Wohnung davor die fast 40qm mehr hatte, und wir da viel mehr geheizt haben, haben 100€ Nebenkosten gelangt!

    Und, bin ich verpflichtet die Nachzahlung von dem ersten Jahr auch noch zu zahlen, oder ist die verjährt und welche Optionen habe ich in diesem Fall?


    Ich bedanke mich jetzt schon mal bei euch!

    Gruss Andreas

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