Übergabe der Wohnung mit kompletter Einrichtung

  • Hallo,

    ich wohne derzeit in einer Wohnung eines ziemlich großen Vermieters (daher ist es schwierig, das direkt mit diesem zu klären, weil ich ohnehin nur an ein Callcenter gelange und nicht an die Personen, die dann die Übergabe machen werden, obwohl es ja in seinem Interesse ist - er hat genau 0 Tage Mietausfall durch die von mir vorgeschlagene Lösung und überhaupt keinen Aufwand, jemand anderen zu finden) und möchte die Wohnung bald kündigen und meine Schwester als Nachmieterin benennen. Da sie erst kürzlich hierhin gezogen ist und ich beruflich einige hundert Kilometer umziehe, möchte ich die Wohnung fast vollständig an sie übergeben. Sie ist damit auch einverstanden. Außerdem möchte ich sie gerne schon vorher in die Wohnung lassen (also vor frühestmöglichen Vertragsbeginn), weil ich ohnehin schon jetzt weg bin und sie sich sehr unwohl in ihrer derzeitigen Wohnung fühlt.

    Sollte ich vor der Übergabe der Wohnung im Beisein des Vermieters mit meiner Schwester eine Übernahmevereinbarung treffen? Wie müsste diese aussehen? Reicht es aus, wenn dort explizit drin steht, dass meine Nachmieterin die Wohnung inklusive aller darin sich befindlichen Gegenstände übernimmt, dass der Vermieter mir keinen Strick daraus drehen und mich qua Form dazu zwingen kann, die Sachen, die meine Schwester schon hier herüber gebracht hat, wieder herauszubringen, bis das offizielle Mietdatum beginnt? Könnte es für mich irgendwelche Probleme bedeuten, wenn hier beispielsweise ein komplett eingerichtetes Arbeitszimmer drinstehen bleibt, das vermuten lässt, dass meine Nachmieterin schon vor Mietbeginn die Wohnung genutzt hat? Eigentlich nicht, wenn ich eben eine Vereinbarung dem Übernahmeprotokoll beifüge, dass die Wohnung so wie gesehen vollständig übernommen wird, oder nicht? Der Vermieter dürfte ja eigentlich nur dann ein Problem haben, wenn der Zustand der Wohnung sein Eigentumsrecht derart einschränkt, dass er die Sache nicht weitervermieten kann -- aber das ist hier ja definitiv kein Problem.

    Wie kann ich mich dagegen absichern, dass mein Vermieter wirklich meine Schwester nimmt und nicht jemand Anderes den Vorzug gibt? Sie kann zwar die Miete bezahlen, ist aber noch in der Ausbildung. Elternbürgschaft anbieten?

    Ich mache so etwas das erste Mal, und da sich meine Schwester darauf verlässt, dass das alles glatt läuft (und das für mich ziemliche Arbeitsersparnis bedeutet), dachte ich, ich frage mal hier nach, um möglichst gut vorbereitet damit umgehen zu können :)

    Vielen Dank

    Oskar

    Einmal editiert, zuletzt von oskarmüller (4. November 2013 um 20:44)

  • Wir haben alternativ auch überlegt, ob ich meine Schwester nicht zunächst in den Vertrag mit aufnehmen sollte, um dann später selbst aus dem Vertrag auszutreten. Dagegen dürfte ja auch der Vermieter nichts haben, das ersparte ihm ja sogar Arbeit. Was haltet ihr davon?

    Einmal editiert, zuletzt von oskarmüller (4. November 2013 um 20:58)

  • Hallo oskarmüller,

    sie alleinigen Bedingungen stellt der Vermieter.
    Wenn Du jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigst, könnte Deine Schwester sich ja ab morgen zum 01.02.2014 für diese Wohnung bewerben.

  • Der VM MUSS die Schwester nicht als Nachmieterin akzeptieren und er kann auch auf eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bestehen (d.h. ausgeräumt und evtl. renoviert etc.). Für alles andere bedarf es den guten Willen des VM. Bereitet am besten eine Zusatzvereinbarung vor. Es genügt nicht, dass nur die Übernahme der Möbel darin enthalten sind, sondern auch dass die Schwester für eventuelle Schäden an der Mietsache, die sie übernimmt, haftet. Nicht desto trotz wird für diese Konstellation ein persönliches Gespräch unumgänglich sein. Wenn das Callcenter nicht weiterhelfen kann, den Vorschlag schriftlich dem VM mitteilen (aber möglich nicht so kompliziert formulieren wie hier und auf das Wichtigste reduzieren).

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