Mietvertrag wirksam?

  • Hallo,

    ein Zwischen-/Untermietvertrag über eine 1-Zimmer-Wohnung wurde zwischen A (Mieter) und B (Untermieter) getroffen.

    Der Mietvertrag wurde allerdings nicht von A sondern seiner Ehegattin unterschrieben. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

    Ist der Mietvertrag zwischen A und B zustande gekommen und auch wirksam?

    Danke im Voraus für die Hilfe!

  • Wenn ein Mietvertrag abgeschlossen wird, muss er von den Beteiligten, die namentlich im Vertrag genannt sind, unterschrieben werden. Nicht von der Oma oder Ehefrau des Mieters.

    Einzige Ausnahme wären die Eltern bei einem minderjährigen Mieter.

  • Ist es daher auch möglich, bereits überwiesene Miete und Kaution zurück zu verlangen, wenn die Wohnung tatsächlich nicht bezogen wurde?

    Ist bei der Rückforderung etwas zu beachten, außer dass diese schriftlich erfolgen muss?

  • Ist es daher auch möglich, bereits überwiesene Miete und Kaution zurück zu verlangen, wenn die Wohnung tatsächlich nicht bezogen wurde?
    Ist bei der Rückforderung etwas zu beachten, außer dass diese schriftlich erfolgen muss?

    Ein seltsames Konstrukt - *Kopfschüttel*
    Ob die (untervermietete) Wohnung tatsächlich bezogen wurde oder nicht, ist egal. Zunächst müsste geklärt werden, ob der UMV überhaupt zustande gekommen ist, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte.
    BTW, Untervermietungen bedürfen i.d.R. der schriftlichen Zustimmung des VM.

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