Beiträge von Cookie

    Ist es daher auch möglich, bereits überwiesene Miete und Kaution zurück zu verlangen, wenn die Wohnung tatsächlich nicht bezogen wurde?

    Ist bei der Rückforderung etwas zu beachten, außer dass diese schriftlich erfolgen muss?

    Hallo,

    ein Zwischen-/Untermietvertrag über eine 1-Zimmer-Wohnung wurde zwischen A (Mieter) und B (Untermieter) getroffen.

    Der Mietvertrag wurde allerdings nicht von A sondern seiner Ehegattin unterschrieben. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

    Ist der Mietvertrag zwischen A und B zustande gekommen und auch wirksam?

    Danke im Voraus für die Hilfe!

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