Mieterhöhung

  • Nun wird es für mich peinlich. Seit 9 Jharen wohnte ich in meiner Wohnung und war dort sehr glücklich, die Hausgemeinschaft (nur Vermieterfamilie und ich) stimmt alles Bombe. Nun gab mir mein Vermieter im August ein Schreiben das die Kaltmiete erhöht wird um 100€ rückwirkend zum 01.07.2013. Das Schreiben habe ich nicht unterschrieben. Habe ich mit der Zahlung der Mieterhöhung stillschweigend zugestimmt?

  • Es gibt keine Formvorschrift für die Zustimmung. Die stärkste Form der Zustimmung ist die Zahlung, daher die Frage wie oft sie schon gezahlt haben.

  • Okay man man manchmal ist gutgläubigkeit einfach bescheuert, ärger mich über mich selbst. GsD bin ich da weg, wahrscheinlich wären weitere Forderungen (wie neuer Fussboden ect.) auf mich zugekommen

  • Dennoch könnten Sie gem 812 BGB ein Rückzahlungsanspruch haben. Dies dürfte sich im Zweifelsfall aber nicht ohne richterliche Mitwirkung klären lassen.

  • Also

    Darlehensvertrag

    Darlehensgeber

    mir (Natürlich mit Namen, Adresse , und Personalausweisnummer)

    Darlehensnehmer

    Vermieter (mit Namen, ADresse und Personalasuweissnummer)

    Betrag 900€ (auch in Worten nochmal hingeschrieben)

    Rückzahlung: Bis Juli 2015

    Unterschriften von Darlehensgeber und nehmer mit Ort und Datum

  • Da hier nahezu nichts bezüglich der Modalitäten geregelt, ist das so eine Sache.

    Womöglich haben sich aber die Vermögensverhältnisse des Dahrlehnsnehmers verschlechtert, was eine fristlose Kündigung und eine anschließenden Aufrechnung mit noch fälligen Mieten rechtfertigen könnte.

  • Kündigung und Erklärung der Aufrechnung könnte man/n schriftlich machen.

    Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )

  • Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )

    Nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages war gemeint - sondern die des Dahrlehnsvertrages

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!