Kühlschrank abgetaut - Wasserschaden auf Laminat

  • Hallo,

    Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Meine Mutter hat mich beim Umzug in meiner alten Wohnung unterstützt und meinen Kühlschrank (welcher der Nachmieterin überlassen wird) für mich abgetaut. Sie hat Handtücher untergelegt, es kam aber trotzdem zu einem Wasserschaden auf dem Laminat von etwa 15 cm x 6 cm an dennen sich das Laminat gewölbt hat. Der Vermieter möchte mich nun dafür verantwortlich machen. Allerdings musste der Kühlschrank abgetaut werden und der komplette Küchenbereich ist mit Laminat ausgelegt, so dass auch keine Alternative auf anderen Boden abzutauen bestand. Ich habe versucht den Schaden über die Haftpflicht meiner Mutter geltend zu machen, das steht noch aus, es kann aber sein das dies nicht funktioniert. (da Gefälligkeit). Ist der Vermieter im Recht wenn er sagt er zieht mir davon etwas von der Kaution ab, auch wenn keine Alternative zum abtauen bestand?


    Viele Grüße

  • Zitat

    Ist der Vermieter im Recht wenn er sagt er zieht mir davon etwas von der Kaution ab, auch wenn keine Alternative zum abtauen bestand?


    Der Schaden ist durchs Abtauen entstanden. In der Anleitung des Kühlschranks steht mit Sicherheit nicht, dass man das Tauwasser auf den Boden laufen lassen kann. Auch sollte der gesunde Menschenverstand dieses nicht erlauben.

    Mit solch einer dummen Ausrede bringt man einen Vermieter mit Sicherheit schön in Rage.

    Also Schaden ersetzen!

  • Dumm und dumm gesellt sich gern!

    1. Der Vermieter war so dumm in die Küche normales Laminat zu verlegen. Es ist immer mit Feuchtigkeit und auch Nässe zu rechnen. Schon beim geringsten Eindringen von Nässe in das Laminat(zwischen den Stößen) führt zum Aufwölben derselben.
    Ich hatte in meinem Mietvertrag den Mieter schriftlich in Kenntnis gesetzt.

    2. Sie haben Ihre Mutter von der extremen Nässeempfindlichkeit nicht berichtet, sodass sie die Anfälligkeit des Laminates nicht wusste.


    Fazit: Sie sind der Verursacher des Schadens und müssen dafür gerade stehen. Hoffentlich haben Sie eine Haftpflichtversicherung.

  • Was lernen wir daraus?
    Wenn bei selbst abtauenden Kühlis der Ablauf verstopft ist (und das ist über kurz oder lang bei jedem der Fall) und dieser nicht frei gemacht wird, kann sowas passieren...

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