Beiträge von Clostridien

    Hallo,

    Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Meine Mutter hat mich beim Umzug in meiner alten Wohnung unterstützt und meinen Kühlschrank (welcher der Nachmieterin überlassen wird) für mich abgetaut. Sie hat Handtücher untergelegt, es kam aber trotzdem zu einem Wasserschaden auf dem Laminat von etwa 15 cm x 6 cm an dennen sich das Laminat gewölbt hat. Der Vermieter möchte mich nun dafür verantwortlich machen. Allerdings musste der Kühlschrank abgetaut werden und der komplette Küchenbereich ist mit Laminat ausgelegt, so dass auch keine Alternative auf anderen Boden abzutauen bestand. Ich habe versucht den Schaden über die Haftpflicht meiner Mutter geltend zu machen, das steht noch aus, es kann aber sein das dies nicht funktioniert. (da Gefälligkeit). Ist der Vermieter im Recht wenn er sagt er zieht mir davon etwas von der Kaution ab, auch wenn keine Alternative zum abtauen bestand?


    Viele Grüße

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