Nicht nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung

  • Nabend zusammen,

    Ich wohne seit Februar 2012 in einer Mietwohnung. Ich wohne alleine, bin beruflich viel unterwegs, zahle relativ hohe Nebenkosten und erwartete somit bei der Jahresnebenkostenabrechnung eine Rückzahlung. Um die Nebenkostenabrechnung kümmert sich nicht der Vermieter, sondern ein Steuerbüro.

    Nachdem ich bis März 2013 keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten habe, habe ich mich mit dem Steuerbüro in Verbindung gesetzt, mit der Bitte um Zusendung der Abrechnung. Nach fünfmaligen Nachhaken (wurde Monat für Monat mit unglaublichen Ausreden vertröstet), habe ich im August 2013 die Nebenkostenabrechnung, mit Briefkopfdatum April 2013, erhalten.

    Leider war die Aufstellung nicht nachvollziehbar. In der Aufstellung sollte ich u.a. noch Nebenkosten vom Oktober 2011 bezahlen, Berechnungen von Quadratmeterzahlen waren inkorrekt und auch Zählerstände wurden nicht aufgelistet, weshalb ich den die hohen Heizkosten u.a. nicht nachvollziehen kann. Nachdem ich schon beim Erlangen der Nebenkostenabrechnung Schwierigkeiten hatte, wurde mir geraten, ab sofort alles schriftlich zu fixieren.

    Ich habe dem Steuerbüro und den Vermieter per Einschreiben sehr deutlich meine Anmerkungen geschildert, mit der Bitte um Klärung der offenen Fragen und ggf. Korrektur (August 2013). Nachdem ich Ende September noch keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten habe, habe ich Ende September erneut einen Brief aufgesetzt, mit der Bitte um Klärung der offenen Fragen mit einer Frist bis Mitte Oktober 2013.

    Nun haben wir Ende Oktober 2013. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten und werde das Gefühl nicht los, dass da auch nichts mehr kommt und irgendetwas ausgesessen wird.

    Meine Fragen:
    Wie gehe ich nun weiter vor? Soll ich einen weiteren Brief schreiben, mit dem Inhalt, dass ich die Nebenkosten einbehalten werde, bis mir eine korrekte, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung vorliegt? Sollte ich mir jetzt schon Rechtsbeistand (was ich möglichst vermeiden möchte) suchen? Gibt es weitere Alternativen?

    Gruß
    klababa

  • Hallo klababa,

    Dein Ansprechpartner ist grundsätzlich Dein Mietvertragspartner und sonst niemand.
    Dieser schuldet Dir die Betriebskostenabrechnung. Für die BK-Abrechnung für das Kj. 2012 hat er noch bis zum 31.12.2013 Zeit. Danach kann er keine Nachzahlungen mehr von Dir verlangen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten).

  • Hallo Berny,

    Danke für die schnelle Antwort! :) Ich habe die Nebenkostenabrechnung ja bekommen, jedoch ist Sie nicht nachvollziehbar... Soll ich dann trotzdem bis Ende des Jahres warten um die Möglichkeit zu belassen, eine nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen?

    Gruß
    klababa

  • Ich habe die Nebenkostenabrechnung ja bekommen, jedoch ist Sie nicht nachvollziehbar...


    Ach ja...
    Dann würde ich beim VM die Originalbelege einsehen und die Abrechnung mir erklären lassen. Notfalls sie von einem Spezi überprüfen lassen und bei unstimmigen Posten Widerspruch einlegen und Begleichung erst nach Klärung zusagen.

  • Zitat

    Wie gehe ich nun weiter vor?

    Ich würde jetzt erst mal Einsicht in die Originalbelege fordern. Um eine fachliche Prüfung, denke ich, werden Sie nicht drum rum kommen.

    Darum sollten Sich sich auch gleich Kopien von relevanten Belegen geben lassen. Diese gibt es aber nur gegen Bares. 26 Cent pro Kopie gelten als angemessen.

  • Zitat

    Nachdem ich bis März 2013 keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten habe

    Öööh, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hätte der Vermieter Zeit bis Ende 2013 für die Abrechnung. Bevor man also so früh im Jahr nach der Abrechnung schreit, sollte man sich erkundigen, wie die Fristen sind.

    Zitat

    Leider war die Aufstellung nicht nachvollziehbar.

    Wenn du genau so unbedarft an die Sache rangegangen bist wie bei der Forderung, die Abrechnung fertig zu machen, kann ich das nachvollziehen.

    Zitat

    In der Aufstellung sollte ich u.a. noch Nebenkosten vom Oktober 2011 bezahlen,

    Wenn der Abrechnungszeitraum ein anderer als das Kalenderjahr ist, dann ist das durchaus möglich.

    Zitat

    Nachdem ich schon beim Erlangen der Nebenkostenabrechnung Schwierigkeiten hatte,

    Wieso Schwierigkeiten? Dein Vermieter hat per Gesetz 12 Monate Zeit ab Ende des Abrechnungszeitraums dafür. Schwierigkeiten macht nicht er, sondern du.

    Zitat

    Gibt es weitere Alternativen?

    Ja, die wurden von Berny bereits beschrieben.

  • Mhh.. eigentlich war ich der Meinung, dass ich nochmals geschrieben hätte, dass der Abrechnugnszeitraum in diesem Fall garnicht das Problem war, sondern einzig die Aufstellung, welche keine Zählerstände, einen nicht korrekten Abrechnugnszeitraum und falsche Berechnungen aufwies. Korrigiert mich, falsch ich nicht richtig liege, aber sollte es nicht das Ziel einer Nebenkostenabrechnung sein, dem Mieter die Kosten nachvollziehbar aufzuzeigen? Zumindest hat das mein Vor-Vermieter immer frühzeitig und absolut nachvollziehbar erledigt...

    Ich danke auf jeden Fall Berny und anitari für die konstruktiven Lösungsvorschläge. :) Darauf wird es dann wohl hinaus laufen...

  • Zitat

    welche keine Zählerstände,

    Wo erwartest du denn die Nennung von Zählerständen? Bei Heizung & Co. hast du die Möglichkeit, diese Stände für dich ganz allein zu notieren, die müssen in der Abrechnung nicht auftauchen

    Zitat

    Zumindest hat das mein Vor-Vermieter immer frühzeitig und absolut nachvollziehbar erledigt...

    Wenn der das gemacht hat, okay. Aber das heißt doch nicht, dass alle anderen Vermieter auch so handeln müssen.

    Zitat

    das Ziel einer Nebenkostenabrechnung sein, dem Mieter die Kosten nachvollziehbar aufzuzeigen?

    Ja klar, aber ich habe eher das Gefühl, dass du damit überfordert bist. Denn wenn ich lese, dass du diese Abrechnung mit der vorherigen eines anderen Vermieters vergleichst, dann wird für dich das böse Erwachen nicht ausbleiben.

  • Zitat

    dass der Abrechnugnszeitraum in diesem Fall garnicht das Problem war,

    Das klingt im Eingangsbeitrag aber anders. Dort schreibst du: "In der Aufstellung sollte ich u.a. noch Nebenkosten vom Oktober 2011 bezahlen, " Das kann durchaus in Ordnung gehen, wenn der Abrechnungszeitraum nicht das Kalenderjahr ist.

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