Hallo zusammen,
ich versuche mich mal kurz zu fassen.
Ich wohne derzeit noch alleine mit meinem Hund in einer kleinen Mietwohnung.
Unter der Woche während ich arbeiten bin geht meine Mutter mit dem Hund raus - und braucht dafür logischerweise einen Schlüssel 
Mit meinem Schlüssel zusammen hätten wir dann schon mal zwei.
Dies entspricht, nachdem ich mich zuerst durch das Google-Universum gewühlt habe, genau dem Soll an Schlüsseln, die mir seitens des Vermieters zur Verfügung gestellt werden muss.
Nun soll aber auch mein Freund, der regelmäßig vor verschlossener Türe steht, einen Schlüssel bekommen... doch leider existieren wohl nur diese beiden.
Meiner Mutter kann ich den zweiten Schlüssel auch nicht abnehmen, weil sie nunmal regelmäßig Zugang zur Wohnung benötigt und auch für den Notfall (wenn ich arbeiten, auf Tagungen, Messen,... bin) ihre Nummer bei den Nachbarn hinterlegt ist.
Jetzt hätte ich gern ein drittes Paar Schlüssel (für Wohnung und Haustür). Das kann ich haben, müsste ich mir lt. Vermieter bzw. dessen Assistentin aber auf eigene Kosten nachmachen lassen....
Wäre es nur der Wohnungsschlüssel, wäre ich ja vielleicht noch bereit die Kosten zu übernehmen, aber für die Haustür wird ein weiterer Schlüssel benötigt...
Ich bin im Internet immer wieder darauf gestoßen, dass auch Dritte das Recht auf einen Schlüssel haben, wenn es einen Grund gibt (oft erwähnt im Zusammenhang mit Babysittern usw.)
Die Frage, wer in so einem Fall für die Kosten der Schlüssel aufkommen muss, wurde hier aber nie explizit geklärt.
Wie ist hier denn die Rechtslage?
Vielen Dank schon mal im Voraus!