Hallo!
mein Name ist Christian, ich bin neu hier und habe zu dem besagten Thema leider im Forum nichts Genaueres gefunden. Gesetzten Falls also, dass mir jemand den Sachverhalt nochmals erklärt wäre ich sehr dankbar!
Also zum Thema:
Ich wohne in einer 4-er WG in Stuttgart und plane im November auszuziehen. Direkt nach meinem Einzug im Juni 2012 wurde eine Kaution in Höhe von 680 Euro (gemäß zwei Kaltmieten) gezahlt.
Ich habe nun den Verdacht, dass mein Vermieter die Rückerstattung der Mietkaution so lange wie möglich hinauszögern will, zumal für dieses Jahr (und mir bekanntermaßen auch in den Vorjahren) noch keine Nebenkostenabrechnung erfolgt ist. Meine Vermutung ist, dass er darauf spekuliert etwaige Rückzahlungspflichten der Nebenkosten verjähren zu lassen.
Meine Frage nun: Gibt es für mich nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist für die Nebenkosten (für 2012) eine Möglichkeit den Vermieter dazu zu zwingen mir einen Anteil der Kaution zurückzuerstatten? Und falls ja: Bis wann muss diese Rückzahlung erfolgt sein?
Freue mich auf eure Antworten!