fehlende Nebenkostenabrechnung / anteilige Rückerstattung der Mietkaution

  • Hallo!

    mein Name ist Christian, ich bin neu hier und habe zu dem besagten Thema leider im Forum nichts Genaueres gefunden. Gesetzten Falls also, dass mir jemand den Sachverhalt nochmals erklärt wäre ich sehr dankbar!

    Also zum Thema:

    Ich wohne in einer 4-er WG in Stuttgart und plane im November auszuziehen. Direkt nach meinem Einzug im Juni 2012 wurde eine Kaution in Höhe von 680 Euro (gemäß zwei Kaltmieten) gezahlt.

    Ich habe nun den Verdacht, dass mein Vermieter die Rückerstattung der Mietkaution so lange wie möglich hinauszögern will, zumal für dieses Jahr (und mir bekanntermaßen auch in den Vorjahren) noch keine Nebenkostenabrechnung erfolgt ist. Meine Vermutung ist, dass er darauf spekuliert etwaige Rückzahlungspflichten der Nebenkosten verjähren zu lassen.

    Meine Frage nun: Gibt es für mich nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist für die Nebenkosten (für 2012) eine Möglichkeit den Vermieter dazu zu zwingen mir einen Anteil der Kaution zurückzuerstatten? Und falls ja: Bis wann muss diese Rückzahlung erfolgt sein?

    Freue mich auf eure Antworten!

    2 Mal editiert, zuletzt von slupi2013 (28. Oktober 2013 um 18:00)

  • Was ist denn zu den Nebenkosten überhaupt vereinbart?

    Das ist ein Einheitsmietvertrag, was ich pro m^3 Wassr zahlen darf steht da nicht drin. Es wird daher (wie so oft) ein pauschaler Nebenkostenbeitrag in Höhe von 60€ monatlich gezahlt. Darin enthalten sind die Heizkosten (Erfassung durch Kaloriemeter) und die Wassergebühren.

    Ferner steht in dem Vertrag, dass die Nebenkosten einmal im Jahr abgerechnet werden müssen, was wie bereits erwähnt noch nicht erfolgt ist, wohl aber das Ablesen von Wasseruhr und der Heizung im Januar diesen Jahres.

    Der Punkt ist auch wie gesagt nicht die Höhe der Nebenkosten sondern primär die Rückerstattung der Kaution.

    Ob er überhaupt einen Mietvertrag hat...:confused::rolleyes:

    Hey, bitte sachlich bleiben. Ich weiß, dass ich hier neu bin und das Thema vielleicht sehr nervig für euch ist, aber ich fänds schön wenn ich nur Antworten bekäm die zur Klärung der Sache beitragen, ja? Danke

    Einmal editiert, zuletzt von slupi2013 (28. Oktober 2013 um 22:54)

  • Hey, bitte sachlich bleiben. Ich weiß, dass ich hier neu bin und das Thema vielleicht sehr nervig für euch ist, aber ich fänds schön wenn ich nur Antworten bekäm die zur Klärung der Sache beitragen, ja? Danke


    OK, dann stelle mal den Mietvertrag hier ein.

  • Auch ich frage was genau ist zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?

    Und wie der Mietvertrag an sich aussieht wäre auch von Bedeutung.

    WG ist ein Begriff den das Mietrecht nicht kennt und kann alles mögliche bedeuten. 1 Hauptmieter + 3 Untermieter z. B., 4 Hauptmieter mit je einem separaten Vertrag oder 4 Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag.

  • "Es wird daher (wie so oft) ein pauschaler Nebenkostenbeitrag in Höhe von 60€ monatlich gezahlt. (...)
    Ferner steht in dem Vertrag, dass die Nebenkosten einmal im Jahr abgerechnet werden müssen,"

    Das wäre schonmal ein Widerspruch. Entweder zahlt man eine Pauschale oder es wird jährlich abgerechnet.
    Mit Ausnahme der Heizkosten: Die müssen abgerechnet werden, egal was im Vertrag steht.

  • ok, erst mal danke für die weiteren Antworten. Also ich lade mal den gesamten Mietvertrag bilderweise (und hoffentlich leserlich?)hoch. Wär cool, wenn ihrs euch mal anseht. Das wichtige zu den Nebenkosten steht glaub ich auf Seite 4 und unter den Sondervereinbarungen auf der letzten Seite, ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was ich da seinerzeit abgeschlossen habe...

    Denn abgesehen davon, dass der Vertrag nicht dem neusten Stand entspricht sind schon einige Widersprüche drin was die bisherige Nebenkostenabrechnung angeht. Ich wohne jetzt wie gesagt seit 18 Monaten hier und hab noch nie eine Abrechnung erhalten, was kann ich also (auch im Hinblick auf die Rückerstattung Kaution) tun?

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  • hier die Seite mit den Zusatzvereinbarungen:

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  • Was ist daran kompliziert? Du zahlst neben der Miete 60,- Euro für die Betriebskosten im Monat voraus. Über diese Vorauszahlung von 720,- Euro muss einmal im Jahr abgerechnet werden.

    Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen und kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht. Spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums muss dir diese Abrechnung zugehen. Wenn in deinem Fall das Kalenderjahr der Zeitraum ist, hat der Vermieter noch Zeit bis Ende 2013 für die Abrechnung.

    Du kannst aber sicher sein, dass der Vermieter die Abrechnung nicht vergessen wird, weil du einen recht hohen Betrag nachzahlen darfst, denn 60,- Euro Vorauszahlung erscheint mir zu wenig.

    Zu deinem geplanten Auszug sei angefragt, ob du das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist schriftlich gekündigt hast.

  • Du kannst aber sicher sein, dass der Vermieter die Abrechnung nicht vergessen wird, weil du einen recht hohen Betrag nachzahlen darfst, denn 60,- Euro Vorauszahlung erscheint mir zu wenig.

    Ok. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€. Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe.

    Zu deinem geplanten Auszug sei angefragt, ob du das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist schriftlich gekündigt hast.

    Leider nein. Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem.

    Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?

  • slupi2013:

    "Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€."
    - Erscheint mir zu wenig - warte mal auf die Schuss- bzw. Jahresabrechnung.

    "Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe."
    - Letzteres sagt fast jeder. In meinem MFH lagen die Betriebskosten zuletzt bei 2,54€ / Monat / m².

    "Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem."
    - Könnte aber je nach Lust und Laune des VM und/oder Marktsituation eines für Dich werden. Ich würde jedenfalls jetzt sofort schriftlich nachweilich per Einwurfeinschreiben "zum nächstmöglichen Termin" kündigen. (Das wäre dann der 31.01.2014.)

    "Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, ..."
    - Ausziehen kannste jederzeit, hat jedoch nichts mit der Mietezahlpflicht zu tun.

    "dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?"
    - Ja, verstehste falsch. Kommt jedoch drauf an, ob und wie hoch bspw. eine BK-Nachzahlung in 2014 Dir noch blühen kann; ob der VM noch versteckte Mängel in der Mietsache findet...

  • Ok. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€. Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe.

    Leider nein. Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem.

    Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?

    Du hast noch nicht mal gekündigt und schreist schon nach Kaution und NK-Abrechnung?

    Fliegenden Mieterwechsel kann der Vermieter dulden, muß es aber nicht.

    Bleibt immer noch die Frage offen ob Du überhaupt allein kündigen kannst. Bist Du nämlich einer von mehreren Hauptmietern geht das nicht.

    Wenn nicht kannst Du im Moment frühestens zum 31.1.2014 kündigen.

    Kaution ist übrigens in den seltensten Fällen sofort nach Mietende fällig.

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