Beiträge von slupi2013

    Du kannst aber sicher sein, dass der Vermieter die Abrechnung nicht vergessen wird, weil du einen recht hohen Betrag nachzahlen darfst, denn 60,- Euro Vorauszahlung erscheint mir zu wenig.

    Ok. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich bereits Strom, Internet und Fernsehgebüren selber trage, das sind zur Zeit monatlich etwa 20€. Meint ihr trotzdem, dass ich nachzahlen muss? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da ich so gut wie nichts geheizt habe.

    Zu deinem geplanten Auszug sei angefragt, ob du das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist schriftlich gekündigt hast.

    Leider nein. Allerdings war es bisher immer so, dass auch kurzfristig gekündigt werden konnte unter der Vorraussetzung, dass wir einen Nachmieter gestellt haben. Damit war es bisher kein Problem.

    Gesetzten Falls also, dass es mir gelingt noch dieses Jahr auszuziehen, dann wär es doch folgerichtig, dass mir eine anteilige Auszahlung der Mietkaution zusteht oder versteh ich das jetzt falsch?

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    ok, erst mal danke für die weiteren Antworten. Also ich lade mal den gesamten Mietvertrag bilderweise (und hoffentlich leserlich?)hoch. Wär cool, wenn ihrs euch mal anseht. Das wichtige zu den Nebenkosten steht glaub ich auf Seite 4 und unter den Sondervereinbarungen auf der letzten Seite, ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung was ich da seinerzeit abgeschlossen habe...

    Denn abgesehen davon, dass der Vertrag nicht dem neusten Stand entspricht sind schon einige Widersprüche drin was die bisherige Nebenkostenabrechnung angeht. Ich wohne jetzt wie gesagt seit 18 Monaten hier und hab noch nie eine Abrechnung erhalten, was kann ich also (auch im Hinblick auf die Rückerstattung Kaution) tun?

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    Was ist denn zu den Nebenkosten überhaupt vereinbart?

    Das ist ein Einheitsmietvertrag, was ich pro m^3 Wassr zahlen darf steht da nicht drin. Es wird daher (wie so oft) ein pauschaler Nebenkostenbeitrag in Höhe von 60€ monatlich gezahlt. Darin enthalten sind die Heizkosten (Erfassung durch Kaloriemeter) und die Wassergebühren.

    Ferner steht in dem Vertrag, dass die Nebenkosten einmal im Jahr abgerechnet werden müssen, was wie bereits erwähnt noch nicht erfolgt ist, wohl aber das Ablesen von Wasseruhr und der Heizung im Januar diesen Jahres.

    Der Punkt ist auch wie gesagt nicht die Höhe der Nebenkosten sondern primär die Rückerstattung der Kaution.

    Ob er überhaupt einen Mietvertrag hat...:confused::rolleyes:

    Hey, bitte sachlich bleiben. Ich weiß, dass ich hier neu bin und das Thema vielleicht sehr nervig für euch ist, aber ich fänds schön wenn ich nur Antworten bekäm die zur Klärung der Sache beitragen, ja? Danke

    Hallo!

    mein Name ist Christian, ich bin neu hier und habe zu dem besagten Thema leider im Forum nichts Genaueres gefunden. Gesetzten Falls also, dass mir jemand den Sachverhalt nochmals erklärt wäre ich sehr dankbar!

    Also zum Thema:

    Ich wohne in einer 4-er WG in Stuttgart und plane im November auszuziehen. Direkt nach meinem Einzug im Juni 2012 wurde eine Kaution in Höhe von 680 Euro (gemäß zwei Kaltmieten) gezahlt.

    Ich habe nun den Verdacht, dass mein Vermieter die Rückerstattung der Mietkaution so lange wie möglich hinauszögern will, zumal für dieses Jahr (und mir bekanntermaßen auch in den Vorjahren) noch keine Nebenkostenabrechnung erfolgt ist. Meine Vermutung ist, dass er darauf spekuliert etwaige Rückzahlungspflichten der Nebenkosten verjähren zu lassen.

    Meine Frage nun: Gibt es für mich nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist für die Nebenkosten (für 2012) eine Möglichkeit den Vermieter dazu zu zwingen mir einen Anteil der Kaution zurückzuerstatten? Und falls ja: Bis wann muss diese Rückzahlung erfolgt sein?

    Freue mich auf eure Antworten!

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