Verjähren Betriebskosten?

  • Ich hätte mal eine Frage, zu den Nebenkosten. Liegt schon etwas zurück der Fall aber es geht auch um heute.

    Vor drei Jahren hat meine Vermieter bzw. die Verwaltung gewechselt. Der neue Verwalter ist absolut dilettantisch. Im Jahre 2010 hat mir der neue Verwalter 79,00 für die Betriebskostenabrechnung von 2007(!) abgebucht, mit der Begründung, dass ich die nicht gezahlt hätte. Das habe ich aber auch erst erfahren, als es auf meinem Kontoauszug stand. Eine Rechnung oder so haben die mir nie geschrieben.

    Da ich aber auch ein absoluter Chaot bin, habe ich das damals mitgemacht, weil ich den Kontoauszug nicht mehr hatte. Ein Kollege von mir hat mir vor kurzem erzählt, dass wäre ein absoluter Fehler gewesen. Da, selbst wenn ich die Betriebskosten nicht gezahlt hätte (was ich aber habe), die Frist verjährt wäre. Leider gab es meinen alten Verwalter nicht mehr, so dass ich es dann am Ende einfach aufgegeben habe. Da ärgere ich mich bis heute drüber.

    Ich habe jetzt seit 2012 jeden Kontoauszug aufgehoben und möchte bald ausziehen. Da ich aber Angst habe, dass die wieder so was machen, wollte ich mal fragen, wie weit zurück die überhaupt Betriebskosten verlangen dürfen? Weiß das jemand und wenn ja, wo steht das (Recht).

  • Zitat

    Da ich aber Angst habe, dass die wieder so was machen, wollte ich mal fragen, wie weit zurück die überhaupt Betriebskosten verlangen dürfen?

    Vorausgesetzt die Abrechnung ist fristgerecht zugegangen dürfen "die" eine evtl. Nachzahlung, bei Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte, die Zahlung 30 (in Worten DREISSIG) Jahre verlangen.


    Geht die Abrechnung nicht fristgerecht dürfen "die" gar nichts verlangen, denn dann wäre der Anspruch verfristet.

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