Deutsche-Anniington

  • Guten Abend liebe Community,

    ich hoffe doch, dass ich hier im richtigen Bereich gelandet bin.
    Hier ein kurzer Überblick über meine Situation:

    Ich wohne seit Mai 2012 in einer 2 Zimmer, 51 m² Wohnung der deutschen Annington.

    Kosten belaufen sich auf:
    Grundmiete: 220 €
    Betriebskosten: 80 €
    Heizung: 80 €

    Nun habe ich bis zum heutigen Tage noch keine einzige Jahresabrechnung meiner Heizkosten erhalten.
    Auf Anfrage, wann dies geschiet, wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass es leider ein wenig Dauert bis alle Rechnungen von 2012 vorliegen. Zur Abrechnung 2013 wurde garnicht reagiert.
    Ist das ganze rechtens? Habe ich nicht einen Anspruch auf pünkliche und zeitnahe Jahresbbrechnungen?

    Mein zweites Anliegen bezieht sich auf die Betriebskosten. Kann ein Vermieter die Betriebskosten einfach willkürlich festlegen? Ich meine, wir haben keinen Aufzug, keine wirklich Pflege der Gründanlagen vor dem Haus und das Haus selber ist auch in einem desolaten Zustand, um es mal milde auszudrücken.
    Lediglich einen Putzservice haben wir. Zwar keine wirklich tolle Reinigungsfirma die da ab und an, wie ihr gerade lustig ist mal den Hausflur putzt, aber immer hin.

    Ich hoffe nichts vergessen zuhaben und wünsche noch einen angenehmen Restsonntag :b

  • Zitat

    Nun habe ich bis zum heutigen Tage noch keine einzige Jahresabrechnung meiner Heizkosten erhalten.

    Das ist auch nicht verwunderlich, denn der Vermieter hat bis Ende dieses Jahres Zeit für die Erstellung, wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist.

    Aber sag mal, ist das deine erste Wohnung, denn dein Unwissen über Abrechnungszeiträume bei den Betriebskosten lässt das vermuten.

    Zitat

    Kann ein Vermieter die Betriebskosten einfach willkürlich festlegen?

    Wie kommst du denn da drauf? Schau in deinen Mietvertrag, da sind entweder die Betriebskostenarten für deine Wohnung aufgeführt, oder es ist ein Hinweis in dieser Richtung: BetrKV Betriebskostenverordnung VO Verordnung


  • Auf Anfrage, wann dies geschiet, wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass es leider ein wenig Dauert bis alle Rechnungen von 2012 vorliegen.


    Die Abrechnung muss Ihnen bis spätestens 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum zugehen. Sollte dieser das Kalenderjahr sein, wäre das der 31. Dezember 2013.
    Für 2013 dann sinngemäß Ende Dezember 2014

    Zitat

    Kann ein Vermieter die Betriebskosten einfach willkürlich festlegen?


    Wenn in Ihrem Mietvertrag Betriebskosten vereinbart sind, müssen Sie auch dafür aufkommen. Der Vermieter kann allerdings nur die Kosten in Rechnung stellen, welche auch tatsächlich angefallen sind.

  • Abrechnungen über Vorauszahlungen von Betriebs- und/oder Heizkosten sind frühestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes fällig.

    Sollte das in besagtem Objekt das Kalenderjahr sein für 2012 als frühestens der 31.12.2013.

    Zitat

    Mein zweites Anliegen bezieht sich auf die Betriebskosten. Kann ein Vermieter die Betriebskosten einfach willkürlich festlegen?

    Nur die die vertraglich vereinbart sind bzw. nur die die auch tatsächlich anfallen.

    Zitat

    Zur Abrechnung 2013 wurde garnicht reagiert.

    Da Jahr 2013 dauert ja auch noch einige Tage.

  • Vielen lieben Dank für die vielen Antworten.
    Bei meiner vorherigen Wohnung liefen Strom+Heizung über die Stadtwerke. Dort bekam ich meine Jahresabrechnung immer innerhalb eines Monats nach Ablauf des Rechnungszeitraums.
    Daher war ich doch sehr verwundert.

  • Im Mietvertrag steht z.B. für Gartenpflege und Aufzug - Es gibt weder einen Aufzug, noch wird Gartenpflege betrieben. Ist das also rechtens?

    Nochmal zum späten Verständnis:
    Der Vermieter kann allerdings nur die Kosten in Rechnung stellen, welche auch tatsächlich angefallen sind.

    :eek::eek:


    Wenn es keinen Aufzug gibt, können dafür auch keine Kosten anfallen!

  • anoon_

    "Zur Abrechnung 2013 wurde garnicht reagiert."
    - Das war auch "richtig" so.:rolleyes:

    "... das Haus selber ist auch in einem desolaten Zustand, um es mal milde auszudrücken."
    - ... aber Du hast Dich ja in vollem Bewusstsein dort eingemietet...

    "Lediglich einen Putzservice haben wir. Zwar keine wirklich tolle Reinigungsfirma die da ab und an, wie ihr gerade lustig ist mal den Hausflur putzt, aber immer hin."
    - Ich würde darüber Protokoll führen.

    "Ich hoffe nichts vergessen zuhaben und wünsche noch einen angenehmen Restsonntag :b "
    - Danke, gleichfalls; die restlichen zwölf Minuten schaffen wir auch noch...:rolleyes:

  • Im Mietvertrag steht z.B. für Gartenpflege und Aufzug - Es gibt weder einen Aufzug, noch wird Gartenpflege betrieben. Ist das also rechtens?

    Im Vertrag auflisten kann der VM alle 16 + 1 Betriebskostenarten, abrechnen aber nur die auch tatsächlich entstehen.

    Zitat

    Dort bekam ich meine Jahresabrechnung immer innerhalb eines Monats nach Ablauf des Rechnungszeitraums.

    Die Stadtwerke sind ein Versorger und kein Vermieter. Vermieter können erst abrechnen wenn ihnen die Jahresrechnungen aller Versorger, Dienstleister und des Entsorgers vorliegen. Evtl. sind noch Gebühren- und Steuerbescheide der Kommune abzuwarten.

    Das kann u. U. erst im letzten Quartal des Jahres sein.

    Ich bin selbst Vermieter. Die einzigen Jahresrechnungen die ich zeitnah nach Ende des Abrechnungszeitraumes bekomme, sind die des Wasserversorgers und der des Müllentsorgers. Alles andere zieht sich bis Juli/August, manchmal auch länger, hin.

  • Und jetzt nochmal die ganz Dummen wie mich: Kann ich eine detailierte Betriebskostenabrechnung einfordern? :D
    Man man man.... man könnte wirklich meines ich hätte meine erste Wohnung bezogen, dabei ist es doch schon die dritte :/

  • Und jetzt nochmal die ganz Dummen wie mich: Kann ich eine detailierte Betriebskostenabrechnung einfordern? :D
    Man man man.... man könnte wirklich meines ich hätte meine erste Wohnung bezogen, dabei ist es doch schon die dritte :/


    Gib' die Hoffnung nicht auf: Auch Du kannst, wenn Du willst, noch hinzulernen, sogar auch leichter zu verstehende Rechtschreibung.:cool:

  • Vielen Dank.
    Sollte es in irgendeiner Rehion tatsächlich Hirn regnen, schaff dir einen ordentlichen Vorrat an mein Freund :)
    Für mein unverständliches deutsch entschuldige ich mich mit aller Höflichkeit. Es tut mir verdammt leid, dass ich ein Immigrant bin, Steuern zahle und somit auch einige von euch finanziere :)

    keep it ip mej jong

  • Zitat

    Es tut mir verdammt leid, dass ich ein Immigrant bin,

    Das ist doch großer Quatsch. Hier geht es nicht um fehlende Rechtschreibkenntnisse, sondern um logisches Denken. Oder hast du das beim Grenzübertritt abgelegt.

  • Und jetzt nochmal die ganz Dummen wie mich: Kann ich eine detailierte Betriebskostenabrechnung einfordern? :D
    Man man man.... man könnte wirklich meines ich hätte meine erste Wohnung bezogen, dabei ist es doch schon die dritte :/

    Letzter Versuch.

    Ja Du kannst eine detaillierte Abrechnung fordern. Aber erst 12 Monate + 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes.


    Welches genau der Abrechnungszeitraum in dem Haus in dem Du wohnst ist, kann Dir aus Ferne keiner Beantworten. Evtl. die Nachbarn die schon länger dort wohnen oder der Vermieter selbst.

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