mietvertrag, Katzenhaltung erlaubt?

  • Hallo,
    Ich habe mal eine Frage.
    Ich habe von meiner Oma ihre Katze bekomm weil meine Oma sich nicht mehr um sie kümmern kann aus gesundheitlichen gründen.
    Die Katze ist völlig problemlos, sie macht nichts kaputt, macht absolut keinen Lärm und geht brav auf ihr Klo.
    Nun habe Ich mal in meinem mietvertrag nachgesehen und da ist die Haltung von Hunden und Katzen nicht speziell aufgeführt.
    Es steht drin:
    "Eine Tierhaltung ist in soweit ohne vorherige Absprache genehmigt, wenn es sich um Kleintiere (hamster, zierfische, Vögel usw) handelt oder um andersartige Tiere in angemessener Zahl die keine anderen Mieter belästigen (Geruch, Lärm).

    Ich verstehe das so das die Katze somit erlaubt ist und keine Genehmigung braucht. Denn sie belästigt ja niemanden.
    Ist das richtig so?

    Mit freundlichen grüßen
    Lucie Kreuzritter


  • Katzenhaltung ist grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig;[/url]

    Dann hast Du was unter dem Link steht nicht oder nicht richtig gelesen.


    Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus diesem neuen Urteil ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Hunde und Katzen sind also keine Kleintiere! BGH, Urteil v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06.


  • Ich verstehe das so das die Katze somit erlaubt ist und keine Genehmigung braucht. Denn sie belästigt ja niemanden.
    Ist das richtig so?

    Nein, dass verstehst Du nicht richtig.

    Auch wenn im Vertrag nichts zu Tierhaltung steht, sind Hunde und Katzen, da laut BGH keine sog. Kleintiere, genehmigungspflichtig.

    Enthält der Mietvertrag keine Regelungen zur Tierhaltung, so ist die Haltung von Katzen - in aller Regel - nicht ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt.

    Auch unter dem Link von Berny nachzulesen.

  • Dann hast Du was unter dem Link steht nicht oder nicht richtig gelesen.
    Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus diesem neuen Urteil ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Hunde und Katzen sind also keine Kleintiere! BGH, Urteil v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06.


    OMG, wv. Stubentiger müssen denn nun raus in das grauselige Wetter?!:mad:

  • OMG, wv. Stubentiger müssen denn nun raus in das grauselige Wetter?!:mad:

    Wo ist denn jetzt in D gruseliges Wetter? Meine Tiger fühlen sich draußen s..wohl.

    Scherz beiseite. Im E-fall muß der Mieter, wenn keine Erlaubnis des VM erteilt wurde, die Mietze abgeben oder samt Mietze ausziehen.

    Daran ändert auch nichts das so viel zitierte und meist falsch verstandene Urteil des BGH vom März 2013.

  • Danke für eure antworten.
    Da in dem mietvertrag ja aber steht das "andersartige Tiere " die niemand belästigen erlaubt sind dachte Ich darunter wären auch Katzen.
    Denn wer definiert was "andere" Tiere sind? In dem mietvertrag niemand.
    Das Katzen nicht unter Kleintiere fallen das weiß Ich, aber unter andersartige Tiere kann man doch eigentlich alles verstehen.
    Woher soll man als Mieter wissen das man sich hund und Katze auch genehmigen lassen muss wenn es nicht im mietvertrag verboten wird?
    Wenn da kein Verbot drin steht gehe Ich erstmal davon aus das es erlaubt ist...

    Liebe grüße
    Lucie


  • Woher soll man als Mieter wissen das man sich hund und Katze auch genehmigen lassen muss wenn es nicht im mietvertrag verboten wird?

    Ihre Argumentation ist schon was von lustig. Ich gehe davon aus, das Sie keine Mietschulden haben, obwohl es im Mietvertrag sicher nicht verboten ist. Also, so geht das nicht.

    Mit "andersartigen Tieren" könnten eher Eidechse, Spinnen und sonstiges Getier gemeint sein. Eine Aufzählung der gesamten Fauna würde hier zu weit führen.

    Sie müssen auch noch bedenken, das die Genehmigung zur Haltung sofort auch Gelüste anderer Mitmieter weckt.
    Also bitten Sie um Genehmigung.

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