Im Vertrag steht folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.XXXX und ist von unbestimmter Dauer. Der Mieter verzichtet aber für den Zeitraum von 24 Monaten , also bis zum XX.XX.XXXX auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Für diesen Zeitraum vereinbaren die Parteien einen Staffelmietvertrag gemäß § 557a BGB
Beiträge von eyo
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!