Kündigung ohne Untermietvertrag?

  • Hallo,

    Ich wohne in einer WG mit einem Untermieter(Ich hab den einzigen Vertag mit dem Vermieter). Letztes Jahr im Dezember haben mein Mitbewohner und ich beschlossen eine dritte Person mit in die Wohnung zu nehmen.

    Nun nach zehn Monaten und unendlichen Diskussion, wird uns die dritte Person doch zuviel.
    Die Miete wird nicht pünktlich bezahlt und kam diesen Monat sogar unvollständig. Geschirr und andere Dinge werden einfach entwendet oder weggeschmissen. Das Zimmer sieht aus wie die letzte Müllhalde und riecht dem entsprechenden auch.

    Da uns das alles zuviel wurde, habe ich ihr Ende letzten Monats gesagt sie soll bitte bis ende Oktober draußen sein.
    Nun stellt ich mir die Frage, da kein schriftlicher Untermietvertrag geschlossen wurde, sie die Miete nicht pünktlich/unvollständig zahlt, das Zimmer "verwüstet" hat und weder in der Wohnung noch im Ort gemeldet ist, ich sie einfach auf die Straße setzen kann oder doch die drei Monate Frist einhalten muss?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Pady (24. Oktober 2013 um 11:21)

  • Die Dritte Person ist eingezogen und zahlt Miete, ergo hat sie einen Mietvertrag. Einen mündlichen der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

    Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.

    Diese besagen unter anderem das die Kündigungsfrist seitens des Vermieters mindestens 3 Monate beträgt, die Kündigung der Schriftform bedarf und der Vermieter einen schwerwiegenden Grund zur Kündigung haben und diesen in der Kündigung nennen muß.

    Zitat

    Die Miete wird nicht pünktlich bezahlt und kam diesen Monat sogar unvollständig.

    Das wäre, nach Abmahnung, ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Hat die 3. Person aber ein möbliertes Zimmer innerhalb der selbst bewohnten Wohnung des Vermieters nur für sich allein gemietet sieht die Sache anders aus.


    Das Mietrecht kennt übrigens den Begriff Untermiete nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (24. Oktober 2013 um 12:03)

  • Das Zimmer ist unmöbliert.

    Muss die Abmahnung schriftlich sein?

    Ja. Kündigen können Sie dann wenn sie trotz Abmahnung wieder nicht pünktlich oder unvollständig zahlt. Wäre jetzt also frühestens am 4. Werktag im November möglich. Das ist in Bundesländern wo der 1.11. Feiertag ist in diesem Jahr übrigens erst der 7.11.

  • Ich schliesse mich anitari an, bis auf das Datum: Die schriftliche Kündigung muss bis zum 6.11.13 tagsüber beim Mieter sein.

    Ich schrieb von fristloser Kündigung mit vorheriger Abmahnung wegen mehrfach/ständig/wiederholt verspäteter Mietzahlungen dear Berny:rolleyes: Und von Bundesländern in denen der 1.11. ein Feiertag ist.

  • Ich schrieb von fristloser Kündigung mit vorheriger Abmahnung wegen mehrfach/ständig/wiederholt verspäteter Mietzahlungen dear Berny:rolleyes: Und von Bundesländern in denen der 1.11. ein Feiertag ist.


    Uuuuups....:o

  • Zitat

    Und von Bundesländern in denen der 1.11. ein Feiertag ist.


    Bei uns in Bayern ist Allerheiligen Feiertag. Der dritte Werktag des Novembers ist aber auch bei uns der 06.11.

    Was jetzt?

  • Bei uns in Bayern ist Allerheiligen Feiertag. Der dritte Werktag des Novembers ist aber auch bei uns der 06.11.

    Was jetzt?

    Was soll sein? Dann kann Fragesteller, wenn die Miete nicht gezahlt wurde, einen Tag später kündigen. Was der 7.11. wäre.

  • Was soll sein? Dann kann Fragesteller, wenn die Miete nicht gezahlt wurde, einen Tag später kündigen. Was der 7.11. wäre.


    Uuups, wie schön, ich war nicht der einzige... *lachenderteufel*

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