Unterlassungsanspruch wegen permanenter, unwirksamer Kündigung?

  • Hallo zusammen,
    ich bin Hauptmieterin einer 3-Zimmer Wohnung. Meinem Vermieter gehört nur diese eine Wohnung im Haus.
    Besagter V war von Anfang an sehr ,,kreativ" in seinen Anschuldigungen und in seinem Rechtsverständnis. Aber der Reihe nach:
    Wir haben vor knapp 2 Jahren einen Mietvertrag unterschrieben, in dem es nur so vor nichtigen Klauseln wimmelt (die klassischen Fälle: Kündigungsrecht des Vermieters wegen Verkauf, Instandhaltungskosten in voller Höhe auf den Mieter abgewälzt etc.)
    Unter anderem haben wir in diesem Vertrag festgehalten, dass ich 2 der Zimmer untervermieten darf (Wir sind eine Studenten-WG).
    Seit ich das erste Mal einen Mangel angezeigt habe (Kaputte Balkontür nach Bauarbeiten an der Fassade) kommt der V permanent mit den interessantesten Kündigungsgründen um die Ecke:
    1. Kündigung bzw nur Kündigungsandrohung wegen unerlaubter Untervermietung (wie gesagt, der Vertrag sagt etwas anderes)
    2. Kündigung nach widersprochenem Mieterhöhungsversuch (Mieterhöhung ohne jegliche Begründung- und ich zahle schon mehr als laut offiziellem Mietspiegel für diese Gegend üblich)
    3. Erneute Kündigung wegen Untervermietung
    4. Das aktuellste: Kündigung wegen Verkauf der Wohnung (ich weiß das Ganze hat komödiantische Züge), unter - jetzt kommt der beste Teil: Vorbehalt des Eigenbedarfs!!! (was denn jetzt? Will er die Wohnung verkaufen oder selbst bewohnen???)

    Wann immer ich mich gegen Kündigungen oder andere Anschuldigungen zur Wehr setze kommen von ihm meist sehr belustigende, und auch beleidigende Nachrichten zurück (,,Sie sind unreif - Besprechen Sie ihr Verhalten in Zukunft mit Ihren Eltern")

    Nun ist es so, dass ich selbst Jura studiere und mich mit meinen Rechten und Pflichten als Mieterin einigermaßen auskenne. Irgendwelche Vertragsbrüche kann man uns bei engster Auslegung nicht vorwerfen, im Gegenteil wir sind ziemliche Vorzeige-Mieter (Zahlen unsere Miete pünktlich, haben nach Einzug Badezimmer und 2 Schlafzimmer auf eigene Kosten renoviert, feiern keine wilden Parties und haben demnach keine Schwierigkeiten mit den Nachbarn).

    Nachdem ich heute die aktuellste Kündigung wegen Verkauf etc auf dem Tisch hatte, hab ich aber endgültig keine Lust mehr auf diese Spielchen!
    Nun meine eigentliche Frage: Kann ich irgendwas gegen dieses, meiner Ansicht nach rechtsmissbräuchliche Verhalten machen? Da die Rechtslage so eindeutig ist, hätte ich auch absolut kein Problem mit einer gerichtlichen Entscheidung. Nur kenn ich mich soweit im Prozessrecht dann doch noch nicht aus, dass ich auf Anhieb eine Idee hätte, welchen Weg man da einschlagen könnte! Gibt es vielleicht einen Unterlassunngsanspruch wegen Rechtsmissbrauch oder könnte man in dem Fall von Mobbing sprechen? Für Antworten wäre ich sehr dankbar

  • Hallo Julinique,

    meine Antwort kann sich nur auf das Mietrecht beschränken.
    Ich würde nur auf schriftlich vorgebrachte Kündigung bzw Kündigungsandrohung oder Mieterhöhungsversuche reagieren, und zwar schriftlich widersprechen wegen Rechtsunwirksamkeit.
    Mündliches oder SMS-Gesülze ignorieren.

  • Hallo Julinique,

    Ich würde nur auf schriftlich vorgebrachte Kündigung bzw Kündigungsandrohung oder Mieterhöhungsversuche reagieren, und zwar schriftlich widersprechen wegen Rechtsunwirksamkeit.
    Mündliches oder SMS-Gesülze ignorieren.

    Hallo zurück,
    welche Schritte ich gegen die einzelnen Kündigungen etc einlegen kann bzw wie ich da reagieren muss, weiß ich. Mir geht nur dieses permanente und offensichtlich missbräuchliche Gehabe von V auf die Nerven. Wir sind wie gesagt aus rechtlicher Betrachtungsweise Vorzeigemieter und ich hab irgendwie das Bedürfnis Contra zu geben. (pS: Ausziehen steht nicht zur Debatte, den Gefallen tu ich ihm auf keinen Fall)

  • Ich denke nicht, dass man da was machen kann.
    Es ist ja nicht verboten bedrucktes Papier zu verschicken, auch wenn das, was drauf steht, ungültig ist.

    Ich würde mit einem solchen Vermieter jedoch ausschließich schriftlich kommunizieren und nur das nötigste knapp beantworten.
    Wenn er dann in den Briefen ausfallen, bedrohend oder ähnliches wird, kann man damit immer noch gegen ihn vorgehen. Aber warum die Mühe? Lass dem Mann doch seinen Spass - da steht ihr doch drüber.

  • Ich würde Motzi folgen wollen und auch für eine penible Überprüfung des Vertrages und der Betriebskostenabrechnung plädieren.
    Ein Theater müssen Sie am Ende nicht provozieren, aber wenigstens schon mal vorab sich wappnen.
    Dürfte bei Ihnen keine Hürde sein, da Sie von angehenden Juristen umgeben sind.

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