Unverständliche Mieterhöhung!?

  • Hallo
    Ich/Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (Hochhaus) Ein Teil der Mieter haben vom Vermieter Briefe erhalten mit folgendem Inhalt (Auszüge)

    ………für die Wirtschaftseinheit, zu der ihre Wohnung gehört, wurden die öffentlichen Mittel bzw. Wohnungsfürsorgemittel vollständig zurückgezahlt. Damit enden die öffentliche Förderung sowie die Mietpreisbindung……………
    Im Mietvertrag haben wir uns vorbehalten, eine Mieterhöhung geltend machen zu können, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zulassen.
    Danach kann ein Vermieter von seinem Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist………….
    Diese Voraussetzung sind für Ihre Wohnung erfüllt.
    Wir bitten Sie, einer Erhöhung der Grundmiete von bisher 269,39 € um 53,88 € aus 323,27 € ab dem 01.01.2014 zuzustimmen……………….

    Was bedeutet das ? Sind die Wohnungen dann keine Sozialwohnungen mehr ? Zahlt dann das Sozialamt (Hartzt IV) mehr Miete ? Wieso nicht alle Mieter ? Müssen wir zustimmen ? Was wenn nicht ???

    MfG

  • Zitat

    Was bedeutet das ? Sind die Wohnungen dann keine Sozialwohnungen mehr ?

    Richtig

    Zitat

    Zahlt dann das Sozialamt (Hartzt IV) mehr Miete ?

    Wenn die Erhöhung dort vorgelegt wird u. U. ja.

    Zitat

    Wieso nicht alle Mieter ?

    Weil andere Mieter schon eine höhere Miete haben z. B.

    Zitat

    Müssen wir zustimmen ?

    Wenn Sie dort wohnen bleiben möchten, ja.

    Zitat

    Was wenn nicht ???

    Dann wird der VM Sie, falls Sie nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, auf Zustimmung Verklagen.

    Diese Hinweise müssen aber im Mieterhöhungsverlangen, eben so das der VM die Miete gemäß § 558 BGB erhöht, angegeben sein.

    Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen. Dann kann man, an Hand der Formulierungen, genaueres sagen.

  • Es wäre gut wenn Sie das Schreiben einscannen. Dann kann man, an Hand der Formulierungen, genaueres sagen.


    Richtig.
    Ernie sollte uns auch sagen, wie lange er dort bereits wohnt UND in welchem Ort sich das abspielt (wegen der Neuregelung vonwegen nur noch max. 15% nach der Mietrechtsänderung) UND wie hoch dort die ortsübliche Vergleichsmiete ist gem. Mietspiegel.

  • Hallo anitari, hallo Berny
    Danke für die schnellen Antworten. Da die Antworten von anitari, für mich alles geklärt haben, stelle ich den Brief nicht mehr ein. Meine Vermutungen wurden bestätigt. Nochmals Danke.

    MfG

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