Hallo
Ich/Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus (Hochhaus) Ein Teil der Mieter haben vom Vermieter Briefe erhalten mit folgendem Inhalt (Auszüge)
………für die Wirtschaftseinheit, zu der ihre Wohnung gehört, wurden die öffentlichen Mittel bzw. Wohnungsfürsorgemittel vollständig zurückgezahlt. Damit enden die öffentliche Förderung sowie die Mietpreisbindung……………
Im Mietvertrag haben wir uns vorbehalten, eine Mieterhöhung geltend machen zu können, wenn es die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zulassen.
Danach kann ein Vermieter von seinem Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist………….
Diese Voraussetzung sind für Ihre Wohnung erfüllt.
Wir bitten Sie, einer Erhöhung der Grundmiete von bisher 269,39 € um 53,88 € aus 323,27 € ab dem 01.01.2014 zuzustimmen……………….
Was bedeutet das ? Sind die Wohnungen dann keine Sozialwohnungen mehr ? Zahlt dann das Sozialamt (Hartzt IV) mehr Miete ? Wieso nicht alle Mieter ? Müssen wir zustimmen ? Was wenn nicht ???
MfG