Die Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre ...

  • ...sind mit heute ins Haus geflattert.

    Hallo,

    im Jahr 2009 hat mein Vermieter Insolvenz angemeldet. Die übliche Miete ist daraufhin monatlich an den Insolvenzverwalter überwiesen worden. Nebenkostenabrechnungen habe ich für das Jahr 2009 erhalten und bezahlt. In den Jahren 2010 und 2011 habe ich keine Nebenkostenabrechnungen erhalten.
    Heute erreicht mich ein Schreiben vom Insolvenzverwalter, mit der Aufforderung die beiliegenden Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 zu prüfen und innerhalb der nächsten 14 Tage zu begleichen. Dem Schreiben fehlen die üblichen Nachweise der entstandenen Kosten.

    Meine Frage hierzu ist: Der Rechtsanspruch auf Begleichung der Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2010 und 2011 besteht meiner Ansicht nach nicht mehr. Ist es so oder sieht die Rechtslage hier in diesem Fall etwas anders aus?

    Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es geht mir nicht darum, mich vor der Zahlung zu drücken.

    Gruß
    andreas69

  • Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, sind die Abrechnungen für 2010 und 2011 verfristet. Außer der Verwalter hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden. Dazu müßte er aber schon einen sehr triftigen Grund haben und diesen auch in der Abrechnung nennen.

    Nachzahlungen aus BK-Abrechnungen sind, egal was in der Abrechnung steht, 30 Tage nach Erhalt fällig. So lange steht dem Mieter eine Prüfungsfrist zu.

    Ich würde die Abrechnungen 2010 und 2011 trotzdem prüfen lassen. Kann sein das sie rechnerisch fehlerhaft sind in Wirklichkeit ergibt sich ein Guthaben.

    Auf das hätten Sie nämlich trotz verspäteter Zustellung Anspruch.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (18. Oktober 2013 um 11:59)

  • ... Außer der Verwalter hat die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden. Dazu müßte er aber schon einen sehr triftigen Grund haben und diesen auch in der Abrechnung nennen.

    Nachweise für die entstandenen Kosten muß ich anfordern. Vielleicht ist dann ersichtlich, warum ich die Abrechnungen erst jetzt bekomme.

    ... Ich würde die Abrechnungen 2010 und 2011 trotzdem prüfen lassen. Kann sein das sie rechnerisch fehlerhaft sind in Wirklichkeit ergibt sich ein Guthaben.

    Prüfen werde ich Sie natürlich, allerdings kann ich ein Guthaben ausschließen.

    Die Frage ist entstanden, weil meine neue Vermieterin mir mal in einem Gespräch sagte, dass der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Mietkaution heranziehen kann, falls Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht beglichen werden.

    Danke

    Gruß
    andreas69

  • Zitat

    Die Frage ist entstanden, weil meine neue Vermieterin mir mal in einem Gespräch sagte, dass der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Mietkaution heranziehen kann, falls Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht beglichen werden.

    Sofern denn die Abrechnungen fristgerecht zugegangen sind!

    Und das ist wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, für 2010 und 2011 definitiv nicht der Fall.

    Zitat

    Nachweise für die entstandenen Kosten muß ich anfordern. Vielleicht ist dann ersichtlich, warum ich die Abrechnungen erst jetzt bekomme.

    Für verfristete Abrechnungen muß der Vermieter bzw. Verwalter nachweisen warum die Abrechnungen verspätet er- und zugestellt wurden.

    Also erst mal rundweg wegen Verfristung die Zahlung ablehnen.

  • Die Frage ist entstanden, weil meine neue Vermieterin mir mal in einem Gespräch sagte, dass der Insolvenzverwalter zum Beispiel die Mietkaution heranziehen kann, falls Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht beglichen werden.


    Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.

  • Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.

    Das Mietverhältnis endet in meinem Fall nach dem Verkauf der Wohnung an die neue Eigentümerin? Theoretisch ja nicht, da die neue Eigentümerin meinen Mietvertrag übernommen hatte.

    Gruß
    andreas69

  • Das Mietverhältnis endet in meinem Fall nach dem Verkauf der Wohnung an die neue Eigentümerin? Theoretisch ja nicht, da die neue Eigentümerin meinen Mietvertrag übernommen hatte.

    Gruß
    andreas69

    Richtig. Kauf bricht nicht Miete ist Gesetz.

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