...sind mit heute ins Haus geflattert.
Hallo,
im Jahr 2009 hat mein Vermieter Insolvenz angemeldet. Die übliche Miete ist daraufhin monatlich an den Insolvenzverwalter überwiesen worden. Nebenkostenabrechnungen habe ich für das Jahr 2009 erhalten und bezahlt. In den Jahren 2010 und 2011 habe ich keine Nebenkostenabrechnungen erhalten.
Heute erreicht mich ein Schreiben vom Insolvenzverwalter, mit der Aufforderung die beiliegenden Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2010, 2011 und 2012 zu prüfen und innerhalb der nächsten 14 Tage zu begleichen. Dem Schreiben fehlen die üblichen Nachweise der entstandenen Kosten.
Meine Frage hierzu ist: Der Rechtsanspruch auf Begleichung der Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2010 und 2011 besteht meiner Ansicht nach nicht mehr. Ist es so oder sieht die Rechtslage hier in diesem Fall etwas anders aus?
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es geht mir nicht darum, mich vor der Zahlung zu drücken.
Gruß
andreas69