Herdanschlussdose

  • Hallo,

    ich habe mal ne Frage. Und zwar habe ich kürzlich einen neuen E-Herd von einem Elektriker anschließen lassen. Es fehlte allerdings die Herdanschlussdose, d.h. die Kabel hingen einfach aus der Wand.
    Der Elektriker meinte er sei verpflichtet, diese anzubringen und ich solle mir die Kosten vom Vermieter erstatten lassen.

    Jetzt hat die Dose 10,23€ gekostet.

    Im Mietvertrag steht: "Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen[...]. Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 110€ begrenzt."

    Fällt das jetzt darunter? Als das WBS-Ventil in der Küche defekt war, hat der Vermieter es eigentlich auch anstandslos ersetzt, hat allerdings seinen eigenen Klempner samt Ersatzteil vorbeigeschickt.

    Ich danke für die Hilfe.

  • Hallo,

    also ich habe die Hauptmiete der Wohnung zum 01.10. übernommen und da fehlte die Dose schon. Allerdings ist mir das natürlich nicht aufgefallen, weil ich ja nichts davon wusste, das heißt es steht auch nicht im Übernahmeprotokoll.

    Wenn ich das vom Vermieter einfordern kann, kann ich mich da auf einen bestimmten Paragraphen oder so berufen? Bei Google hab ich sowas nicht gefunden.

  • Die fehlende Dose hätten Sie bemerken müssen und haben das leider akzeptiert. Müssen nun selbst die Dose stemmen, ist ja teuer genug.
    Die Kleinreparaturklausel ist hier nicht in Anwendung zu bringen; würde Ihnen auch nichts nutzen.

  • [quote='1']Wenn ich das vom Vermieter einfordern kann, kann ich mich da auf einen bestimmten Paragraphen oder so berufen?/QUOTE]
    Was hat denn der Vermieter ob dieses eklatanten Mangels, verbunden mit den hohen Kosten, gesagt?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Oktober 2013 um 12:12)

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