Beiträge von Elphaba1988

    Hallo,

    also ich habe die Hauptmiete der Wohnung zum 01.10. übernommen und da fehlte die Dose schon. Allerdings ist mir das natürlich nicht aufgefallen, weil ich ja nichts davon wusste, das heißt es steht auch nicht im Übernahmeprotokoll.

    Wenn ich das vom Vermieter einfordern kann, kann ich mich da auf einen bestimmten Paragraphen oder so berufen? Bei Google hab ich sowas nicht gefunden.

    Hallo,

    ich habe mal ne Frage. Und zwar habe ich kürzlich einen neuen E-Herd von einem Elektriker anschließen lassen. Es fehlte allerdings die Herdanschlussdose, d.h. die Kabel hingen einfach aus der Wand.
    Der Elektriker meinte er sei verpflichtet, diese anzubringen und ich solle mir die Kosten vom Vermieter erstatten lassen.

    Jetzt hat die Dose 10,23€ gekostet.

    Im Mietvertrag steht: "Der Mieter hat verschuldensunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen[...]. Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 110€ begrenzt."

    Fällt das jetzt darunter? Als das WBS-Ventil in der Küche defekt war, hat der Vermieter es eigentlich auch anstandslos ersetzt, hat allerdings seinen eigenen Klempner samt Ersatzteil vorbeigeschickt.

    Ich danke für die Hilfe.

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