Hallo,
ich habe folgendes Problem; mein Freund und ich leben seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der wir laut Mietvertrag die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitmieten.
Nun kam es Anfang Mai diesen Jahres zu dem Problem, dass in unserer Küche (wir wohnen im Erdgeschoss) das Wasser in der Spüle hochkam und überlief, ohne dass wir den Wasserhahn benutzt haben oder die Spülmaschine (zum Glück waren wir zuhause...). Innerhalb weniger Minuten stand die Küche unter Wasser, ebenso die sich neben der Spüle befindliche Spülmaschine. Wir haben dann so gut es ging, das Wasser aufgefangen und haben einen Kanalnotdienst gerufen (es war Sonntag). Dem Vermieter und dem Hausmeister haben wir auch telefonisch Bescheid gegeben. Den Vermieter hat das recht wenig interessiert, der Hausmeister kam jedoch zu uns, hat sich das angesehen und uns eben auch geraten, den Kanaldienst zu rufen. Der kam dann auch, hat eine "Spindel"? in die Spüle eingeführt und dort abgesaugt. Die Rechnung haben wir an den Vermieter schicken lassen (was anscheinend ok so war, denn bisher hat er nichts deswegen gesagt). Leider geht seit diesem Tag unsere Spülmaschine nicht mehr. Sie war komplett mit Wasser vollgelaufen und auch unter der Spülmaschine (und unter der "Arbeitsplatte, in die die Spüle eingebaut ist) war alles voll Wasser (ich nehme leider an, dass die Wand und das Holz dort sicher angeschimmelt ist deshalb... unser Schrank unter der Spüle riecht zumindest seitdem ziemlich eklig...). Wir haben unserem Vermieter darauf hin mitgeteilt, dass die Spülmaschine nicht mehr funktioniert, was er jedoch damit abgetan hat, dass seine Haftpflicht diesen Schaden nicht übernehmen würde und wir und selbst eine neue kaufen müssen. Ist das so rechtlich in Ordnung von ihm? Wir haben bei unserer Haftpflicht angefragt, die hat die Kostenübernahme jedoch abgelehnt, da dies eine "Vermieter-Angelegenheit" wäre und nicht von uns, also den Mietern, zu zahlen sei, da wir den Schaden nicht verschuldet hätten. Seitdem "zackern" wir mit dem Vermieter herum, da er keine neue Spülmaschine in die Wohnung einbauen lässt. Mittlerweile hat er uns jedoch angeboten, dass wir die Kosten für die Neuanschaffunng teilen, die neue Spülmaschine jedoch bei Auszug in der Wohnung bleibt. Daher meine Frage (sorry, für den langen Text...) müssen wir eine neue Spülmaschine kaufen, oder müsste das nicht eigentlich der Vermieter machen?
Vielen Dank bereits im Voraus!
Viele Grüße Tchani