Wasserschaden/Spülmaschine

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem; mein Freund und ich leben seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der wir laut Mietvertrag die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitmieten.
    Nun kam es Anfang Mai diesen Jahres zu dem Problem, dass in unserer Küche (wir wohnen im Erdgeschoss) das Wasser in der Spüle hochkam und überlief, ohne dass wir den Wasserhahn benutzt haben oder die Spülmaschine (zum Glück waren wir zuhause...). Innerhalb weniger Minuten stand die Küche unter Wasser, ebenso die sich neben der Spüle befindliche Spülmaschine. Wir haben dann so gut es ging, das Wasser aufgefangen und haben einen Kanalnotdienst gerufen (es war Sonntag). Dem Vermieter und dem Hausmeister haben wir auch telefonisch Bescheid gegeben. Den Vermieter hat das recht wenig interessiert, der Hausmeister kam jedoch zu uns, hat sich das angesehen und uns eben auch geraten, den Kanaldienst zu rufen. Der kam dann auch, hat eine "Spindel"? in die Spüle eingeführt und dort abgesaugt. Die Rechnung haben wir an den Vermieter schicken lassen (was anscheinend ok so war, denn bisher hat er nichts deswegen gesagt). Leider geht seit diesem Tag unsere Spülmaschine nicht mehr. Sie war komplett mit Wasser vollgelaufen und auch unter der Spülmaschine (und unter der "Arbeitsplatte, in die die Spüle eingebaut ist) war alles voll Wasser (ich nehme leider an, dass die Wand und das Holz dort sicher angeschimmelt ist deshalb... unser Schrank unter der Spüle riecht zumindest seitdem ziemlich eklig...). Wir haben unserem Vermieter darauf hin mitgeteilt, dass die Spülmaschine nicht mehr funktioniert, was er jedoch damit abgetan hat, dass seine Haftpflicht diesen Schaden nicht übernehmen würde und wir und selbst eine neue kaufen müssen. Ist das so rechtlich in Ordnung von ihm? Wir haben bei unserer Haftpflicht angefragt, die hat die Kostenübernahme jedoch abgelehnt, da dies eine "Vermieter-Angelegenheit" wäre und nicht von uns, also den Mietern, zu zahlen sei, da wir den Schaden nicht verschuldet hätten. Seitdem "zackern" wir mit dem Vermieter herum, da er keine neue Spülmaschine in die Wohnung einbauen lässt. Mittlerweile hat er uns jedoch angeboten, dass wir die Kosten für die Neuanschaffunng teilen, die neue Spülmaschine jedoch bei Auszug in der Wohnung bleibt. Daher meine Frage (sorry, für den langen Text...) müssen wir eine neue Spülmaschine kaufen, oder müsste das nicht eigentlich der Vermieter machen?
    Vielen Dank bereits im Voraus!
    Viele Grüße Tchani

  • mein Freund und ich leben seit 3 Jahren in einer Mietwohnung, in der wir laut Mietvertrag die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitmieten.


    Hallo, vonwegen langen Text... Substanz entscheidet.
    Ihr habt die Einbauküche samt funktionierender Geräte mitgemietet, sie sind also Teil der Mietsache.
    Der VM ist für die Funktion der Mietsache grundsätzlich verantwortlich (Mieter dafür für Schönheitsreparaturen bzw. von ihnen verursachte Schäden).

  • Wenn der Kanaldienst lediglich durch das Einführen der Spindel die Verstopfung beseitigt hat, könnte es sein, dass Sie für diese Verstopfung verantwortlich waren. Demnach wären die Schäden, die durch den Wasseraustritt verursacht wurden, nicht Ihrem Vermieter anzulasten.

  • Guten Morgen und vielen Dank bereits für die Antworten.

    Berny; ja, so dachte ich mir das nämlich eigentlich auch. Unser Vermieter meint nun jedoch, dies wäre unser Problem, da seine Haftpflicht den Fall nicht übernehmen würde. Unser Vermieter macht es sich bei sowas immer ziemlich "leicht" und lässt alles uns machen, bzw. kümmert sich um nichts.

    Mainschwimmer; bei uns in der Straße kam es schon mehrmals zu solchen "Wasserproblemen". Auch bei unserer Nachbarin, die jedoch Eigentümerin ist, kam es letztes Jahr dazu, dass das Wasser bei ihr hochkam. Ebenso im Nebenhaus in der Erdgeschosswohnung, wo dies bereits zweimal vorkam (und wo sich der dortige Vermieter auch um die dadurch entstandenen Schäden bzw. die Reparatur kümmerte).

    Die Kanalarbeiter haben uns bestätigt, dass das Wasser nicht hochkam, weil unser Ausfluss verstopft sei, der war nämlich nicht zu. Die sind mit der Spindel gut 13 m in den Boden gegangen.

    Im Endeffekt bin ich mittlerweile an einem schon ziemlich genervten Punkt angekommen, an dem ich schon fast bereit bin, einfach eine neue Maschine zu kaufen, die wir dann bei Auszug aber auch mitnehmen. Jedoch bin ich mir fast sicher, dass der Bereich hinter und unter der Spülmaschine sicher etwas modrig wenn nicht sogar schon angeschimmelt ist dadurch. Und das müsste ja dann auch behoben werden, bevor eine neue Maschine reinkommt. Da wird ja dann schon das nächste Problem liegen, da den Vermieter das dann auch wieder nicht interessieren wird und er sich das nicht anschauen wird.

    Ich werd mich spätestens zum Wochenende nochmal mit ihm in Verbindung setzen, um die Sache zu klären.
    Vielen Dank für die schnellen Antworten!

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