Abrechnung Heizkosten nach qm o.k.?

  • Hallo Ihr Lieben, bin neu hier, schön, dieses Forum gefunden zu haben. Meine Frage ist, ob ein Vermieter ohne weiteres die Heizkosten nach Quadratmetern umlegen darf. Ich habe keinerlei Stress mit meinen Vermietern, es interessiert mich aus einem anderen Grund. Ich wohne in einem alten Fachwerkhaus, im Keller ist die Ölheizung aber da es keine separaten Zähler gibt hat mein Vermieter nun die Heizungkosten auf qm umgelegt. Ich weiß, dass man dies früher auch getan hatte wollte mich aber nur mal informieren ob es mietrechtlich auch noch o.k. ist. Das Problem ist, dass mein Vermieter so keine Verbrauchsaufstellung bezügl. Warmwasserkosten machen kann, welche das Amt verlangt. Ich bin aufstockende alleinerziehende Mutter und habe die Nebenkostenabrechnung bei der Behörde im Februar eingereicht. Ich wollte aber meinem Vermieter keine Schwierigkeiten machen und habe daher die NK selbst bezahlt.

  • Hallo,

    ich bin der Meinung, dass der Vermieter nicht nach m² abrechnen darf.

    Denn:

    Der Eigentümer des Gebäudes ist verpflichtet, den anteiligen Verbrauch mit geeigneten Geräten zu ermitteln. Dem Nutzer steht ein Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtung zu (§ 4 Abs. 4 HeizkostenV).

    Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Verteilung der Kosten in Abhängigkeit vom Verbrauch. Diese Kostenverteilung ergibt sich dann aus den Verteilungsformeln je nach verwendeter Anlage. Bei Gemeinschaftsräumen ist die Verteilung nach den vertraglichen Bestimmungen zu ermitteln.

  • Wichtige Rückfrage: Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, oder mit dem Vermieter zusammen in einem Gebäude. Danach richtet sich nämlich die Heizkostenverordnung.

    Nur wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen stimmen die Angaben, die mein Vorredner gemacht hat.

  • Hallo, vielen Dank für beide Antworten. Nein, ich wohne nicht in einem Mehrfamilienhaus sondern nur in einem kleinen alten Fachwerkhaus. Ich nutze hier lediglich 60 qm, es gibt noch weitere Räume, die aber verschlossen sind, da auch unbewohnbar. Also das Haus ist auch nur teilrenoviert. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, denn erst wenn ich weiß, dass mein Vermieter alles rechtens gemacht hat, kann werde ich mich weiter um die Bezahlung meiner Nebenkostenabrechnung durch die Behörden bemühen, die eigentlich dazu verpflichtet ist.

  • Okay, Sie wohnen in einem kleinen Häuschen, im Keller ist eine Ölheizung (für dieses Häuschen). Also müssten Sie die ganzen Kosten der Heizung (Öl, Wartung, Schornsteinfeger) bezahlen, wenn diese Heizung nur für das kleine Häuschen gilt.

    Da muss dann nicht nach Quadratmetern abgerechnet werden.

  • Hallo, Danke, dass Sie sich nochmal gemeldet haben. Ich merke schon, es ist halt verzwickt. Es wohnt ausser mir und meinem Sohn niemand mehr in diesem Haus. Es gibt allerdings noch weitere Räume, die verschlossen sind und die aber an die Heizung angeschlossen sind. Ich weiß, dass mein Vermieter die anderen Räume wenn auch nur auf Minimum heizt,damit das Haus nicht leidet (ich wohne in einer alten Mühle). Daher die Abrechnung auf Verbrauch. Ich kann mich nicht beschweren, ich habe läppsche 75,-- EURO Nachzahlung bekommen und das auf eigenen Wunsch. Ich habe auch die zwei Jahre davor keine Abrechnung über die Heizkosten bekommen, vielleicht weil es problematisch ist. Meine Frage wäre also, ob es legitim ist, in solch einem Fall nach qm abzurechnen. Es ist so, dass das Amt eben von mir eine "Verbrauchsaufstellung" zwischen Heizkosten und Warmwasserkosten verlangt, solange zahlt es nichts, auch nicht die anderen Betriebskosten. Das die Aufforderung eine Verbrauchsermittlung vorzulegen nicht legitim weiß ich mittlerweile. Nun geht mir darum zu klären, ob der Vermieter richtig abgerechnet hat. Falls ja, gehe ich mit meiner Abrechnung vor das Sozialgericht. Bisher habe ich nichts getan, da ich keine Probleme mit meinem Vermieter haben möchte. Das ist vielleicht ungewöhnlich aber ich möchte das alte Vorurteil, wer von Ämtern unterstützt wird, macht nur Ärger und gehört eigentlich nur in die passenden Betonbunker, nicht noch nähren.

  • In einem Haus im der Mieter nur zusammen mit dem Vermieter wohnt (auch wenn es nur Zimmer sind, die selten bis garnicht genutzt werden), tritt die Heizkostenverordnung mit der individuellen Erfassung aund Abrechnung nicht in Kraft. In diesem Fall kann der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen.

    Drucken Sie die Heizkostenverordnung aus und legen Sie sie Ihrem Sachbearbeiter vor. Dann kann er/sie lesen, dass die Abrechnung legal ist.

    Heizkostenverordnung

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