Vielen Dank für Ihre Hilfe..........Danke.
Beiträge von Inchen62
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Hilfe, Fehlerteufel, jetzt habe ich mich selber vertan. Ich meinte natürlich wie bisher "ABRECHNUNG NACH QM
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Hallo, Danke, dass Sie sich nochmal gemeldet haben. Ich merke schon, es ist halt verzwickt. Es wohnt ausser mir und meinem Sohn niemand mehr in diesem Haus. Es gibt allerdings noch weitere Räume, die verschlossen sind und die aber an die Heizung angeschlossen sind. Ich weiß, dass mein Vermieter die anderen Räume wenn auch nur auf Minimum heizt,damit das Haus nicht leidet (ich wohne in einer alten Mühle). Daher die Abrechnung auf Verbrauch. Ich kann mich nicht beschweren, ich habe läppsche 75,-- EURO Nachzahlung bekommen und das auf eigenen Wunsch. Ich habe auch die zwei Jahre davor keine Abrechnung über die Heizkosten bekommen, vielleicht weil es problematisch ist. Meine Frage wäre also, ob es legitim ist, in solch einem Fall nach qm abzurechnen. Es ist so, dass das Amt eben von mir eine "Verbrauchsaufstellung" zwischen Heizkosten und Warmwasserkosten verlangt, solange zahlt es nichts, auch nicht die anderen Betriebskosten. Das die Aufforderung eine Verbrauchsermittlung vorzulegen nicht legitim weiß ich mittlerweile. Nun geht mir darum zu klären, ob der Vermieter richtig abgerechnet hat. Falls ja, gehe ich mit meiner Abrechnung vor das Sozialgericht. Bisher habe ich nichts getan, da ich keine Probleme mit meinem Vermieter haben möchte. Das ist vielleicht ungewöhnlich aber ich möchte das alte Vorurteil, wer von Ämtern unterstützt wird, macht nur Ärger und gehört eigentlich nur in die passenden Betonbunker, nicht noch nähren.
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Hallo, vielen Dank für beide Antworten. Nein, ich wohne nicht in einem Mehrfamilienhaus sondern nur in einem kleinen alten Fachwerkhaus. Ich nutze hier lediglich 60 qm, es gibt noch weitere Räume, die aber verschlossen sind, da auch unbewohnbar. Also das Haus ist auch nur teilrenoviert. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, denn erst wenn ich weiß, dass mein Vermieter alles rechtens gemacht hat, kann werde ich mich weiter um die Bezahlung meiner Nebenkostenabrechnung durch die Behörden bemühen, die eigentlich dazu verpflichtet ist.
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Hallo Ihr Lieben, bin neu hier, schön, dieses Forum gefunden zu haben. Meine Frage ist, ob ein Vermieter ohne weiteres die Heizkosten nach Quadratmetern umlegen darf. Ich habe keinerlei Stress mit meinen Vermietern, es interessiert mich aus einem anderen Grund. Ich wohne in einem alten Fachwerkhaus, im Keller ist die Ölheizung aber da es keine separaten Zähler gibt hat mein Vermieter nun die Heizungkosten auf qm umgelegt. Ich weiß, dass man dies früher auch getan hatte wollte mich aber nur mal informieren ob es mietrechtlich auch noch o.k. ist. Das Problem ist, dass mein Vermieter so keine Verbrauchsaufstellung bezügl. Warmwasserkosten machen kann, welche das Amt verlangt. Ich bin aufstockende alleinerziehende Mutter und habe die Nebenkostenabrechnung bei der Behörde im Februar eingereicht. Ich wollte aber meinem Vermieter keine Schwierigkeiten machen und habe daher die NK selbst bezahlt.
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