Wohnen, wie mit vermieter vereinbart, seit dem 21.9.13 in unserer neuen wohnung. seit dem einzug haben wir eine rießen Baustelle (keine Türen, keine leisten, nicht geputzt, kein benutzbaren balkon uvm) Unser größstes problem, wir haben von anfang an keine dusche und seit letztem dienstag (8.10.13) auch keine toilette und waschbecken (müssen das im KEller benutzen) Zudem haben wir auch noch immer kein Mietvertrag....
Die vermieter meinten zuvor, wir müssten für die zeit ohne Toilette keine miete zahlen...
Jetzt stellt sich die Frage, müssen wir für davor miete zahlen bzw nachzahlen und wenn ja wieviel? was haben wir noch für ansprüche und anrechte? in unserer Wohnung ist nichts fertig, wohnen also in einer Baustelle
Zudem wird die wohnung einfach nicht fertig und unsere nerven liegen blank...... ![]()
vermieter nicht rechtzeitgi fertig mit wohnung, leben nun auf baustelle
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tida123 -
14. Oktober 2013 um 20:56 -
Erledigt
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Zudem haben wir auch noch immer kein Mietvertrag....
ohne Mietvertrag läuft gar nichs.......sprich ihr wohnt eigentlich gar nicht da....und braucht auch nichts zahlen.
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Der Mietvertrag, sofern ein schriftlicher beabsichtigt war, gilt erst ab Unterzeichnung. Das heißt, solange ein verbindlicher Vertrag nicht abgeschlossen ist, gibt es auch keinen und brauchen auch keine Miete zu entrichten. Ansprüche gegenüber den Vermieter können Sie dann allerdings auch nicht einfordern.
Ihrer Schilderung nach ist das ganze eine einzige Mauschelei mit dem zu erwartenden Chaos.
Sauberkeit, auch in den vertraglichen Beziehungen, zahlt sich doch irgendwo aus. "gitt scho" ist eben nicht immer sinnvoll.Ziehen Sie wieder aus. Ein Vermieter, welcher nicht in die Puschen kommt, wird Ihnen immer wieder Ärger bereiten.
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Im Gegensatz zu meinen Vorrednern bin ich der Meinung, dass Ihr einen mündlichen Mietvertrag geschlossen habt, denn sonst würdet Ihr nicht dort "wohnen".
Die Höhe der Miete wäre m.E. aber sehr diskutabel. -
Im Gegensatz zu meinen Vorrednern bin ich der Meinung, dass Ihr einen mündlichen Mietvertrag geschlossen habt, denn sonst würdet Ihr nicht dort "wohnen".
Genau so ist es.
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Jetzt stellt sich die Frage warum man auf eine Baustelle zieht.
Zu wann war denn eine bewohnbare Wohnung zugesichert?
Das es keinen schriftlichen Vertrag gibt bedeutet nicht das es gar keinen gibt. Mit Inbesitznahme der Wohnung ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
Je nach schwere der Mängel kann die Miete gemindert werden. Über die gerechtfertigte Höhe kann nur jemand Urteilen der die genauen Umstände persönlich kennt. Sprich ein Fachanwalt.
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Danke für die zahlreichen antworten.....
zugesichert war der 14.9., dann verschob sich dies nochmals um eine woche....
da die alte wohnung schon gekündigt war, umzug organisiert und küche geliefert,gab es für uns keine andere möglichkeit.....
es ist sehr schwer richtig zu handeln...denn man möchte in zukunft in frieden imt den vermietern wohnen....und auszug ist erst mal auch nicht möglich....dafür fehlt daS gELD UND die wohnungen in S.
letzte möglichkeit ist dann wohl rechtsbeistand.....:( -
letzte möglichkeit ist dann wohl rechtsbeistand.....:(der Ihnen bei einer Schadenersatzforderung behilflich ist. Der Frieden ist dabei natürlich hin.
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letzte möglichkeit ist dann wohl rechtsbeistand.....:(
Der kommt dann sofort mit 10 Handwerkern um die Mietsache in Ordnung zu bringen...:o
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