Bürgschaft zurückziehen

  • Hallo!

    Ich hoffe bei euch weitere Infos und ggf. ein bisschen Hilfe zu bekommen.
    Folgender SEHR miserabler Fall liegt vor:

    Mein Vater hat einer nicht ganz so engen Freundin (freundschaftliches Verhältnis) die sehr knapp bei Kasse war/ist und die er erst sein wenigen Monaten kannte ohne meines Wissens eine Mietbürgschaft unterschrieben, damit die besagte Freundin die neue Wohnung beziehen kann.
    Auch beim Umzug haben wir geholfen, allgemein habe ich eine Menge geholfen weil mein Vater mich gebeten hatte. Ich fand diese Frau von Anfang an sehr komisch. Nun ist der Umzug seit einigen Wochen gut verlaufen, durch unsere Hilfe wurde viel Geld gespart und die neue Wohnung ist bezogen.
    Nun rastet diese Frau leider aus. Wir werden beschimpft, das wir sie ausspioniert hätten, gestalked (!!!) geklaut hätten sowie versucht hätten ihre 6 Jahre alte Tochter "weg zu nehmen". Ist natürlich völlig falsch, wir vermuten das diese Frau Geistesgestört ist.
    Problem: Die Bürgschaft, die sehr blauäugig gemacht wurde besteht weiterhin. Wir fragen uns mittlerweile mit recht, ob diese Bürgschaft sowie alle anderen Hilfestellungen die wir ihr gaben zu einem gut durchdachten Täuschungsversuch zählen. Warum "belastet" uns diese Frau nach all dem was wir ihr geholfen haben?
    Wir vermuten das sie dies extra macht, weil sie im Grunde genommen nichts mit uns zu tun haben will, mein Vater aber in der Lage war die Bürgschaft zu übernehmen. Ich bin sehr sauer auf meinen Vater - nichts desto trotz müssen wir jetzt versuchen dieses Problem zu beseitigen.
    Wir haben vor einen Anwalt einzuschalten, möglicher Weiße könnt ihr mir sagen was die beste vorgehensweiße in dem Fall ist und ob es überhaupt ein Weg da heraus gibt.

    Danke dafür das ihr das gelesen habt!

  • Mit einer Bürgschaft ist das so eine Sache, die schließt man nicht einfach nur mal so ab. Das ist ein verbindlicher Vertrag und ob ihr da wieder raus kommt, kann euch nur ein Anwalt sagen. Such dir ganz schnell einen,der sich mit Mietrecht auskennt und dann seid ihr schlauer.

  • Sollte die Bürgschaft sauber formuliert sein, dürfte es wohl keine Möglichkeit der Rückabwicklung geben.
    Es gibt eine Vielzahl verschiedener Bürgschaften, können sie den genauen Text mal einstellen?

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Bürgschaft anstelle einer Kautionszahlung geleistet wurde.
    Demnach ist die Höhe der Bürgschaft auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung beschränkt.

    Solange das Mietverhätnis also noch läuft, und auf keine Kaution/Bürgschaft zurück gegriffen werden kann/muss, dürfte also Zeit sein, das Problem in Ruhe zu lösen.

    Ich fürchte aber, dass man die Bürgschaft nur zurück ziehenn kann, wenn die Sicherheitsleistung auf anderem Wege bereit gestellt wird (also z.B. durch Kautionsversicherung/Bankbürgschaft/Geldhinterlegung etc.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!